Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 83

Die zweite Feststellung: Kennzeichnung ohne Kontrolle ist sinnlos. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in Österreich eine absolut schlechte Kennzeichnungsmoral. Ich erinnere etwa an die Untersuchungen der Arbeiterkammer und des Vereins für Konsumenteninformation. Gerade in diesem Bereich ist eine umfassende Kontrolle sicherzustellen. Das bedeutet natürlich auch den Ausbau der Untersuchungsanstalten. Es werden - nach Zusage von Frau Bundesministerin Prammer - die einzelnen Bundesanstalten ausgebaut werden, es wird molekular-biologische Labors mit mindestens zwei Mitarbeitern geben. Das soll sicherstellen, daß es auch zu entsprechenden Kontrollen kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich bei der dritten Feststellung ganz kurz auf den europäischen Rahmen eingehe. Eine Kennzeichnung im nationalen Raum ist mehr oder weniger sinnlos. Was wir erreichen müssen, sind klare, deutliche, umfassende Kennzeichnungsregelungen auf europäischer Ebene. Die Novel-Food-Verordnung, wie sie derzeit vorliegt, ist unbefriedigend, und daher sind die Vorstöße unserer Bundesministerin Prammer absolut zu unterstützen, damit es zu verbesserten Regelungen kommt.

Österreich - jetzt komme ich zur vierten Feststellung - kann in diesem Bereich weiterhin eine absolute Vorreiterrolle einnehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir spielen derzeit diese Vorreiterrolle. Ich erinnere nur an die Diskussion über den gentechnisch veränderten Mais. Mit der gestrigen Entscheidung ist den österreichischen Bedenken Rechnung getragen worden. Ich darf auch ganz kurz auf die Wortmeldung des Herrn Bundesministers Dr. Bartenstein eingehen, der darauf hingewiesen hat, wie obskur die Regelungen der Kommitologie sind, nämlich dieser sonderbaren Ausschüsse, die entscheiden, ob eine Regelung in Europa Norm wird oder nicht.

Es gibt bereits Reformansätze, auch auf europäischer Ebene. Dringend notwendig ist - so wird geschrieben -, daß die Kommitologie-Entscheidungen vereinfacht werden und das Ausschußwesen transparenter gestaltet wird, da selbst Ausschußprofis in Brüssel zuweilen Mühe haben, durch das Dickicht der Kommitologie hindurchzublicken.

In diesem Rahmen ist zum Beispiel zu fordern, daß der Regelungsausschuß des Typs 3a abgeschafft wird, da er insbesondere im Verhältnis zu den Verwaltungsausschüssen völlig unnötig ist. Und genau ein derartiger Ausschuß wird entscheiden, ob Österreich dieses Verbot für gentechnisch veränderten Mais aufrechterhalten wird. Österreich wird in diesem Umweltrat, der darüber zu entscheiden hat, durch Bundesminister Dr. Bartenstein vertreten. Bundesminister Dr. Bartenstein hat dabei die Position unserer Verbraucherschutzministerin zu vertreten, denn sie ist die zuständige Ministerin.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man sieht gerade in diesem Bereich, wie sinnvoll eine Zusammenarbeit ist, wie notwendig ein Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Ministerien ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute auch über Haftungsbestimmungen. Es geht um die Verrechtlichung moderner Technologien. Lassen Sie mich dazu festhalten: Es gibt keine Alternative zu einer rechtlichen Regelung. Wir können allerdings darüber diskutieren, in welcher Form dieses Recht ausgestaltet werden soll.

Es geht um die Abwehr der durch eine Risikotechnologie verursachten Gefahren. Die Gentechnik bleibt eine Risikotechnologie, und modernes Risikorecht im Gegensatz zum traditionellen Sicherheitsrecht verlangt in erster Linie die Abkehr von einem Sicherheitsbegriff im klassischen Polizeirecht. Wir brauchen eine Regelung hinsichtlich der Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung wird von vielen Juristen als erfolgversprechendes und geeignetes Prinzip für den Umgang mit technischen Risken angesehen. Wir werden heute darüber abstimmen.

Namens meiner Fraktion darf ich Sie einladen, mitzustimmen. Ich weiß genau, die Opposition werde ich nicht überzeugen können. Wir werden aber diese Entscheidung in dem Bewußtsein treffen, die Rechtsposition für die österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42


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