Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 92

bei Sie ja nicht verheimlichen können, daß Sie selbst nicht imstande sind, frauenpolitische Interessen in Ihrer eigenen Partei umzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn, Frau Bundesministerin, wo war denn Ihre Stimme bei den drei Sparpaketen, durch die die Situation der Frauen nicht verbessert, sondern sogar gravierend verschlechtert wurde? Wo war denn Ihre Stimme, Frau Bundesministerin, bei den tätlichen Angriffen Ihres Parteikollegen Parnigoni gegen seine Parteikollegin Hagenhofer? Wo war Ihre Stimme, Frau Bundesministerin, als eine Kärntner Stadträtin Ihrer Fraktion von den eigenen Kollegen gestürzt wurde? Und wo war Ihre Stimme, Frau Bundesministerin, in der Sache Scholten/Seitz?

Es ist ja kein Geheimnis mehr, daß kurz vor dem Ausscheiden aus der Regierung der damalige Bundesminister Scholten schnell noch eine dem Gleichbehandlungsgebot zuwiderlaufende Postenvergabe vorgenommen hat, und "zufälligerweise" war der Betroffene der Schwager des Wiener Bürgermeisters Häupl (Rufe bei den Freiheitlichen: So ein Zufall!) Schon ein bißchen makaber, muß ich sagen.

Die Gleichbehandlungkommission hat schließlich festgestellt, daß diese Funktionsbestellung aufgrund von unsachlichen Erwägungen erfolgt ist und daß darüber hinaus das Gesetz verletzt wurde. Obwohl es fünf Sitzungen einer Ausschreibungskommission gegeben hat - die "natürlich" von vier Herren besetzt war -, ist es zu einer solchen, dem Gleichbehandlungsgesetz zuwiderlaufenden Bestellung gekommen.

Was kann die diskriminierte Bewerberin dagegen unternehmen? Sie hat keinen nachträglichen Anspruch auf diese Funktion. Wohl aber kann sie eine Art Schmerzensgeld beanspruchen. Dieses Schmerzensgeld zahlt aber nicht der Verursacher, Herr Bundesminister Scholten, nein: Das zahlt der Bund, das zahlt der Steuerzahler! Da werden sich Herr und Frau Österreicher schön bedanken dafür. Man wird sich auch dafür bedanken, daß sich Ihr Kollege, Minister Einem, im Zuge einer diesbezüglichen Beantwortung der Anfrage meines Kollegen Krüger sozusagen total abgeputzt hat.

Wenn Sie, Frau Bundesministerin, heute über die Medien über nichtbindende Frauenförderungspläne und über mehr Transparenz bei der Postenvergabe faseln, so ist das doch gewissermaßen nur zahnlose Materie, leeres Gerede. Das hat sich ja herausgestellt.

Deshalb bringen wir Freiheitlichen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Aumayr, Madl, Dr. Povysil, Dipl.-Ing Schöggl, Dr. Krüger und Kollegen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Novelle zum Ausschreibungsgesetz 1989 vorzulegen, der allen Bewerberinnen und Bewerbern um ausgeschriebene Funktionen und Arbeitsplätze im Sinne des Abschnitts II des Ausschreibungsgesetzes 1989 eine Parteistellung sowie das Recht, gegen Funktionsbetrauungen Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung zu erheben, einräumt.

Diese Regelung soll auch für alle anderen vergleichbaren Funktionen und Arbeitsplätze im Bundesdienst gelten."

*****

Das verlangen wir! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir wollen, daß Gesetze, die in diesem Bereich erlassen werden, auch Zähne bekommen, daß sie nicht nur reine Alibihandlungen sind. Und deshalb, Frau Bundesministerin, werden Sie auch


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1