Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 93

unsere Zustimmung zum geplanten Regierungsantrag für eine Verfassungsänderung nicht bekommen. Das ist ja wieder nur eine Alibihandlung! Völlig zahnlos!

Wenn ich daran denke, welche Auseinandersetzungen es allein darüber gegeben hat, daß man sich zur tatsächlichen Gleichstellung nur bekennen, nicht aber dazu verpflichten will, muß ich sagen: Das ist sehr traurig!

Sogar eine Expertin der Initiatorinnen des Frauen-Volksbegehrens hat uns Freiheitlichen recht gegeben und bestätigt, daß die derzeitige Formulierung im Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 7, genügt hätte. Demzufolge waren die bisherigen Diskriminierungen im Frauenbereich, die von SPÖ und ÖVP betrieben wurden, verfassungswidrig. Die Regierungsparteien haben somit bisher verfassungswidrige Frauenpolitik betrieben! Und darüber kann man sich mit einer solchen Änderung nicht hinwegschummeln!

Frau Bundesministerin! Wir Freiheitlichen stehen aber auch für eine Effizienz bei der Frauenförderung, und zwar in der Hinsicht, daß wir das Problem an der Wurzel gepackt haben wollen. Wir sind sehr enttäuscht darüber, daß man sich nicht einmal über unseren Vorschlag unterhalten hat. Es wurde nämlich von unserer Seite in Diskussion gebracht, daß das Risiko, das den Unternehmern aus der Anstellung von Frauen durch die Inanspruchnahme von Karenzzeit erwächst, zumindest zum Teil abgegolten wird, sodaß eine Verschiebung von der passiven zur aktiven Arbeitsmarktpolitik stattfindet. Man hat nicht einmal darüber gesprochen!

Wir sind auch enttäuscht darüber, Frau Bundesministerin, daß im Bereich der Anrechnung des Einkommens bei der Notstandshilfe nur besondere Härtefälle überprüft werden sollen. Wir sind dafür - und zwar deshalb, weil es sich ja hiebei nicht nur um eine Fürsorge-, sondern auch um eine Versicherungsleistung handelt -, daß diese Leistung zumindest bis zur Höhe des Existenzminimums ausbezahlt wird. Wir sind dafür, daß Tagesmütter und Tagesväter auszubilden und sozialrechtlich abzusichern sind. Das ist eine jahrelange Forderung von uns Freiheitlichen!

Auch stehen wir, Frau Bundesministerin, nach wie vor zum Kinderbetreuungsscheck - da können Sie schwammige Formulierungen dagegen finden, so viele Sie wollen. Es ist Tatsache, daß der Kinderbetreuungsscheck den österreichischen Frauen Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung brächte - und dazu stehen wir. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Frauen könnten sich nämlich Kinderbetreuung sozusagen einkaufen und arbeiten gehen, oder sie würden endlich für die Selbstbetreuung - sollte ihnen eine solche lieber sein - eine entsprechende Abgeltung bekommen und so auch Pensionsversicherungszeiten erwerben können.

Zum Punkt 8: Der gesetzlich garantierte Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt des Kindes wäre zwar familienpolitisch sehr wünschenswert - auch aus meiner Sicht als Familiensprecherin der Freiheitlichen -, aber die österreichische Wirtschaft ist einfach zu klein strukturiert, um eine solche Bestimmung verpflichtend auferlegen zu können. Eine solche Regelung wäre erst ab einer bestimmten Betriebsgröße von etwa 50 oder 100 Arbeitnehmern durchführbar, wie dies zum Beispiel in Frankreich der Fall ist.

Wir Freiheitlichen stehen auch zum Recht auf eine Grundpension, aber wir wollen, daß Kindererziehungs- und Pflegezeiten nicht nur pensionserhöhend wirken, sondern pensionsbegründend sind. Das fordern wir schon seit vielen Jahren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Notwendig dazu wäre natürlich auch, daß man die mickrige Bemessungsgrundlage in diesem Bereich endlich erhöht. Wir wollen aber auch, daß Frauen, die in Absprache mit ihrem Partner ihren Arbeitsplatz weiterhin zu Hause sehen, auch dann, wenn sie schon schulpflichtige Kinder haben, wiederum eine Wahlmöglichkeit haben, und zwar jene, mit ihrem Partner ein Pensionssplitting vorzunehmen oder die Einzahlung eines Pensionsbeitrages vorzunehmen, der in der Mindesthöhe von 700 S oder 5 Prozent des Nettoeinkommens liegen sollte.


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