Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 102

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Geschäftsbehandlung: nochmals Frau Abgeordnete Kammerlander.

Ich möchte darauf hinweisen, daß die Motive zwar interessant zu diskutieren sind, es aber die Bestimmungen der Geschäftsordnung gibt. - Bitte.

14.55Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß nach § 60 Abs. 2 ausdrücklich in der Geschäftsordnung die Wechselrede erwähnt wird, die Reihenfolge erwähnt wird, der Für- und Gegenredner erwähnt wird.

Ich nehme darauf Bezug und stelle einen Antrag nach der Geschäftsordnung, eine Debatte darüber durchzuführen, wie das gehandhabt werden soll, daß es zu einer Wechselrede kommt und zu einem Austausch der Meinungen kommen kann. (Beifall bei den Grünen und dem Liberalen Forum.)

14.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich will der Abstimmung nicht vorgreifen, Frau Kollegin, aber die Bestimmung bezieht sich auf die Abgeordneten und schließt nicht Mitglieder der Bundesregierung mit ein. Hier ist die Bestimmung des § 19 zumindest eine Lex specialis.

Weiters zur Geschäftsordnung ... (Abg. Mag. Stoisits: Aber der Geist der Geschäftsordnung!)

Der Geist der Geschäftsordnung kann wie der Geist jedes Gesetzes unterschiedlichst verstanden werden und ist nicht von normativer Kraft erfaßt, sondern ist eben eine Auslegungsmöglichkeit. Aber Auslegung findet nur dann statt, wenn etwas strittig ist. Und hier ist der Geist unerheblich, weil der Text klar ist. - Bitte, Herr Abgeordneter Khol.

14.56Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens heute vormittag haben nach Frau Ministerin Prammer zwei weitere Minister gesprochen - Herr Dr. Michalek und Herr Dr. Bartenstein. (Abg. Mag. Stoisits: Aber nach den fünf Abgeordneten!) Ich frage mich, was den Grünen so ein besonderer Dorn im Auge ist - vielleicht ist es die "Rose von Weppersdorf" -, daß jetzt hier so ein Theater aufgeführt wird.

Es wird kein Antrag gestellt, es wurde kein Antrag gestellt, und daher kann auch über nichts abgestimmt werden. Ich würde bitten, daß man sich endlich wieder dem Frauen-Volksbegehren zuwendet und nicht Formalentscheidungen. (Beifall bei der ÖVP. - Abg. Wabl: Das ist eine Debatte und keine Vorlesung!)

14.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Klubobmann Dr. Kostelka. - Bitte.

14.57Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Sie haben vorhin davon gesprochen, daß Sie eine Abstimmung durchführen wollen. Ich frage mich aber, worüber Sie diese Abstimmung durchführen wollen. Nach § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung ist ein Regierungsmitglied ohne Unterbrechung eines Redners jederzeit berechtigt, sich zu Wort zu melden. Das haben die beiden Regierungsmitglieder getan - und nichts anderes!

Ich verstehe den Unmut der Kolleginnen und Kollegen. Ich muß aber hinzufügen: Wäre kein Dringlicher Antrag eingebracht worden, hätte es diese Diskussion überhaupt nicht gegeben. Die Problematik ist dadurch entstanden, daß eine wichtige Materie durch einen Dringlichen Antrag überdeckt wird. Das ist aber ein Problem, das geschäftsordnungsmäßig nicht lösbar ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.58


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1