Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 179

vermehrt Kinderbetreuungsplätze bereitstellten, wäre dies für Frauen eine große Entlastung. Es wäre für erwerbstätige Mütter und Väter sehr motivierend und beruhigend, wenn sie ihr Kind gleich in der Nähe gut versorgt wüßten. Darüber hinaus würden zeitaufwendige Bring- und Abholwege entfallen, wodurch Teilzeitarbeit auch für Väter attraktiver werden könnte. (Beifall beim Liberalen Forum.) Außerdem würde ein erhöhter Freibetrag für den Unternehmer oder die Unternehmerin einen zusätzlichen Anreiz zur Errichtung eines Betriebskindergartens bedeuten.

Meine Damen und Herren! Auch ich meine, daß die tatsächlichen Verhandlungsergebnisse betreffend die Kinderbetreuungseinrichtungen und die diesbezüglichen Forderungen im Frauen-Volksbegehren mehr als mager ausfallen. Es wurde keine einzige Forderung erfüllt! Es gibt nur einen Entschließungsantrag betreffend den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen bis zum Jahr 2000 über Initiative des Bundes, in dem davon die Rede ist, daß in den Jahren 1999 und 2000 600 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden sollen. Ob die Länder sich daran beteiligen werden, ist noch offen. Wenn man die Verhandlungen mit den Ländern kennt - Frau Ministerin, ich glaube, Sie können ein Lied davon singen -, dann weiß man, daß es noch nicht sicher ist, ob diese Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern auch tatsächlich eingeführt werden.

Ebenso dürftig sind die Ergebnisse hinsichtlich der Karenzzeitregelung. Die Forderung, daß die Bezugszeit des Karenzgeldes für alle Alleinerzieher und Alleinerzieherinnen auf zwei Jahre erhöht wird, ist für uns eine Selbstverständlichkeit, da die De-facto-Kürzung der Karenzzeit auf eineinhalb Jahre eine einseitige Benachteiligung von Alleinerziehenden bedeutet, die insbesondere Frauen trifft. Ich verstehe die Haltung der Frau Kollegin Bauer nicht, die eine Haltung gegen AlleinerzieherInnen einnimmt und von einer "Ungerechtigkeit" spricht. - Frau Kollegin Bauer! Ich halte es für absurd, daß Sie in diesem Zusammenhang von einer Ungerechtigkeit sprechen!

Für uns Liberale hat die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine klare Priorität. In dieser Hinsicht sind auch gezielte Maßnahmen für AlleinerzieherInnen zu ergreifen. Außerdem sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Inanspruchnahme der Karenzzeit durch Väter trotz der durch die unterschiedliche Einkommenssituation der Geschlechter bestehenden Problematik zumindest organisatorisch erleichtert wird. Um eine Flexibilisierung zu erreichen, haben wir einen Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird, eingebracht, wonach die Meldefrist für die Inanspruchnahme einer Karenzzeit auf spätestens acht Wochen vor dem letztmöglichen Antritt erweitert wird. Eine solche Verlängerung soll es vor allem den Vätern erleichtern, Karenzzeit in Anspruch zu nehmen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Wir dürfen nicht immer nur davon sprechen, daß Mutter und Vater zum Kind stehen sollen, sondern wir müssen ihnen auch die Möglichkeit geben, daß sie es tatsächlich tun können. Deshalb halte ich es für wichtig, Erleichterungen für den Mann zu schaffen.

Um das Karenzgeld bis zum zweiten Geburtstag des Kindes auszuschöpfen, muß der zweite Elternteil mindestens sechs Monate Karenzzeit in Anspruch nehmen. Anspruchsvoraussetzung ist in diesem Fall, daß ein Teil der Karenzzeit auf jeden Fall mindestens drei Monate betragen muß, außerdem kann nur einmal ein Wechsel zwischen den Eltern erfolgen.

Recht auf Karenzzeit hat der Vater dann, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt, die Pflege des Kindes überwiegend selbst übernimmt und die Mutter des Kindes entweder auf ihren gesamten oder auf einen Teil ihres Karenzanspruchs verzichtet beziehungsweise wegen ihrer Erwerbstätigkeit daran gehindert ist, das Kind selbst zu betreuen.

Wir Liberalen haben diesen Antrag zur Änderung des Mutterschutzgesetzes auch deshalb eingebracht, um, wie ich schon sagte, damit zu erreichen, daß mehr Väter in Karenz gehen. In diesem Antrag fordern wir, daß die Meldung beziehungsweise der Antrag auf Inanspruchnahme der Karenzzeit nicht mehr innerhalb von nur vier Wochen nach der Geburt bei der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber erfolgen muß, da Väter sich insbesondere in der ersten Zeit nach der


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