Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 197

21.35Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde, ähnlich wie meine Vorrednerin, in meinem Beitrag auch einige Punkte aufzählen, die mir im Zusammenhang mit dem Volksbegehren und der Frauenpolitik wichtig sind. Mit dem Problem "Landeshauptmann oder Landeshauptfrau" werde ich mich allerdings nicht beschäftigen. Diesen Punkt halte ich für nicht so wichtig. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. - Abg. Mag. Stoisits: Du bist ja auch einer davon! Das ist eindeutig!)

Mein erster Punkt, meine Damen und Herren: Es gibt winzige Fortschritte - in Spurenelementen erkennbar, mehr ist das nicht -, so etwa die Änderung beim Mutterschutzgesetz und beim Eltern-Karenzurlaubsgesetz sowie bei der betrieblichen Förderung von Frauen. Man muß zur Kenntnis nehmen, daß es Gesetzesänderungen sind, die Verbesserungen bringen, aber mehr ist das, wie gesagt, nicht.

Was die Verfassungsbestimmung betrifft, muß ich sagen, daß der Antrag 497/A der SPÖ wirkliche Qualität hätte. Es tut mir sehr leid, daß es zu dieser Verfassungsbestimmung kommt. Sogar die Materie setzt sich zur Wehr und leistet Widerstand. Es hat sich ein Formfehler eingeschlichen, sozusagen als stummer Protest. Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hlavac, Mag. Dr. Fekter und Genossen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Gesetzesantrag in 1114 der Beilagen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Im Eingangssatz lautet das Zitat statt "BGBl. I Nr. 87/1997" "BGBl. I Nr. 30/1998".

2. In Z 1 ist im ersten Satz des Art. 7 Abs. 3 das Wort "bringen" durch "bringt" zu ersetzen.

3. Z 2 lautet:

"2. Der bisherige Abs. 2 erhält die Bezeichnung "4".

*****

Erstens: Das sind also Minimalfortschritte; das muß man zur Kenntnis nehmen.

Zweitens: Die SPÖ ist nicht zufrieden - nicht mit den Minimalergebnissen und schon gar nicht mit den sich verschärfenden Belastungen für Frauen in der Arbeitswelt und generell.

Drittens: Die SPÖ will eine moderne und fortschrittliche Frauen- und Gleichberechtigungspolitik und dokumentiert das auch in den SPÖ-Anträgen. Die SPÖ wird die ÖVP drängen und nicht nachlassen.

Viertens: Die SPÖ wird in ersten Lesungen zu diesen Anträgen ganz klar Partei ergreifen für die Frauen und ganz klar die politischen Ziele der SPÖ verdeutlichen.

Fünftens: Angesichts der Unzufriedenheit der SPÖ, der Anträge der SPÖ und der ersten Lesungen zu diesen Anträgen ist das für mich de facto kein Endbericht zum Frauen-Volksbegehren. Eine De-jure-Rückverweisung scheitert am Koalitionspartner, eine Rückverweisung scheitert an der Mehrheit.

Was sind eigentlich die politischen Ursachen für das heutige Debakel für Frauenanliegen? - Es ist zum einen konservative Ideologie, zum anderen ein verklärtes Bild einer heilen Familienidylle,


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