Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 211

Herr Kollege Stummvoll! Vielleicht hören Sie nun genau zu, was Präsident Mühlbacher zum Frauen-Volksbegehren gesagt hat: Er unterschreibe nicht! Eine Frau müsse sich entscheiden, ob sie Karriere machen oder eine Frau sein wolle. - Also: Karriere oder Frau! Beides gibt es für die ÖVP offensichtlich nicht. (Abg. Dr. Fekter: O ja! Ich bin ein typisches Beispiel dafür!)

Frau Kollegin Fekter! Hören Sie zu! Mühlbacher von der Wirtschaftskammer Steiermark sagte weiters, viele Männer seien auch deswegen leistungsfähiger, weil sie ein geborgenes Zuhause hätten. - Das heißt, die Frau ist für die Hausarbeit zuständig. Dienet/herrschet, wie es auch die FPÖ vertritt. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Mag. Kukacka: Wir sind für die Wahlfreiheit der Frauen!)

Es ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern heute bereits gesagt worden, daß wir an vielen Punkten des Frauen-Volksbegehrens weiterarbeiten müssen. Aber es wird nicht nur an den Punkten des Frauen-Volksbegehrens weiterzuarbeiten sein, solange die Frauen glauben, Männerprobleme lösen zu müssen. Selbst das Problem "Groër" soll, wie man in der Zeitung nachlesen kann, durch ein Frauenkloster gelöst werden. - Das heißt, wir werden nicht nur legistische Akte zu setzen haben.

Den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ und der ÖVP, vor allem den Kolleginnen, möchte ich einen Gedankengang mitgeben: Selbstbewußte und im Leben stehende Männer haben mit Gleichbehandlung und Chancengleichheit kein Problem. Fördern Sie das Selbstbewußtsein Ihrer Abgeordnetenkollegen, dann werden wir in Zukunft die von uns hier im Haus eingebrachten Anträge bald umgesetzt haben. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.40Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. - Bitte.

22.40

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Speziell meine Damen von der SPÖ! Es mag nicht in Ihr Weltbild passen, aber Frau Kollegin Petrovic hat völlig richtig berichtet. Präsident Brauneder hat Ihnen dargetan, warum mit dieser Verfassungsbestimmung und einem sich zur tatsächlichen Gleichberechtigung Bekennen für die Frauen nicht nur nichts gewonnen ist, sondern unter Umständen, Frau Ministerin, sogar noch etwas verloren wird. Das ist unsere, von Professor Brauneder sehr gut und fundiert begründete Meinung. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Gestatten Sie mir, Frau Kollegin Fekter, daß wir eine Meinung dazu haben! - Danke sehr.

Ich sage nur, daß die Freiheitlichen in Anbetracht dessen, daß Kollegin Fekter den Frauen keinen guten Dienst erweist und wie die Kolleginnen von der SPÖ Probleme hat, all das mit ihrem Weltbild zu vereinen - das hat man von Kollegin Silhavy gerade gehört -, das für vernünftiger erachten, was im Antrag der Liberalen und der Grünen zum Ausdruck gebracht wird, als das, was die Koalition zum Ausdruck bringt.

Daher sage ich Ihnen: Wir werden heute bei der namentlichen Abstimmung - deswegen wollen wir unter anderem namentlich abstimmen - für diesen Antrag eintreten. Er ist nämlich, wenn man eine derartige Staatszielbestimmung mit der Verpflichtung oder sozusagen mit dem Auftrag an die Gebietskörperschaften ausstattet, für eine Gleichstellung von Mann und Frau einzutreten, um Klassen besser! (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.)

Frau Kollegin Fekter! Es ist ein Unterschied, ob ich ein Bekenntnis in eine Verfassungsbestimmung aufnehme oder einen Auftrag an die Gebietskörperschaften. Wenn Sie die Verfassung nur einmal durchgeblättert haben - vielleicht haben Sie einmal Muße dazu, es würde Ihnen als Vorsitzende des Justizausschusses nicht schaden! -, dann werden Sie kein einziges Glaubensbekenntnis darin gefunden haben beziehungsweise finden. Da verwechseln Sie etwas. Wenn irgendwo eine Staatszielbestimmung vorhanden ist, dann handelt es sich nur um einen Auftrag an die Gebietskörperschaften. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Sind Sie nicht meiner Meinung? Dann nennen Sie mir ein Bekenntnis in der Bundesverfassung! (Abg. Schieder: Da hat Stadler schon recht!) Natürlich! Es gibt darin ein derartiges Bekenntnis nicht, sondern es gibt Aufträge, es gibt Grundrechte und es gibt subjektiv öffentliche Rechte, die der


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