Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 226

23.42

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den Studienförderungen: Es ist interessant, daß bis zum Jahr 1996 die Möglichkeit bestand, bis zum Alter von 40 Jahren eine Studienhilfe zu beziehen. Dann wurde der radikale Schnitt vollzogen: Man hat beschlossen, die Grenze auf 30 Jahre herabzusetzen. Allerdings ist man im Sommer 1996 bereits draufgekommen, daß dieser Schnitt vielleicht doch zu radikal war. Daher hat man sich erlaubt, für das Studienjahr 1997/98, also nur für einen ganz kurzen Zeitraum, die Altersgrenze probeweise wieder auf 35 Jahre zu erhöhen.

Jetzt ist man wieder bei maximal 35 Jahren, aber die Regelung ist verworren, kompliziert und schwierig zu administrieren, anstatt daß man ganz klar sagt: Alle haben die Möglichkeit, diese Studienförderung bis 35 zu beziehen. Das wäre viel einfacher! Denn nun muß man nachweisen, daß man pro Kind irgendwie irgendetwas angerechnet bekommt, und so weiter und so fort.

Möglicherweise sind davon aber auch Personen betroffen, die nicht ein Kind, sondern Personen einer anderen Altersklasse zu betreuen haben. Was ist mit denen? - Die fallen natürlich aus dieser Regelung heraus! Ich finde, daß es viel ehrlicher wäre, wenn man sagt: Es wird ein gewisses Alter als Grenze festgelegt, und das wollen wir akzeptieren. Sie sind für 35 unter ganz, ganz besonderen, schwierigen Bedingungen. Ich halte das für den falschen Zugang, weil ich glaube, daß lebenslanges Lernen sehr wichtig ist in einer Zeit, in der die Lebensdauer des Wissens sehr kurz ist.

In einer Zeit, in der man sich ununterbrochen neu adaptieren muß, sollte man Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt in ein Studium einsteigen wollen, wirklich fördern. Das tun Sie aber nicht, und deshalb erlaube ich mir, einen Abänderungsantrag einzubringen.

Dieser Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Partnerinnen und Partner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Punkt 1 wird ersetzt und lautet:

1 § 6 Ziffer 4 lautet:

"4. Das Studium, für das Studienbeihilfe beantragt wird, vor Vollendung des 40. Lebensjahres begonnen hat."

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Wir haben das 40. Lebensjahr deshalb gewählt, weil Sie selbst in der Studie, die erstellt worden ist, gesagt haben: "Die Untersuchung ergibt eindeutig, daß die Studienbeihilfe in höheren Altersgruppen einen besonders starken Förderungseffekt im Hinblick auf ein erfolgreiches Studium, höhere Erfolgsquoten und raschere Studienabschlüsse erzielt." - Das ist eine Grundlage.

Weiters sind wir der Meinung, daß durch diese Altersgrenze mehr Frauen erfaßt und nicht ausgegrenzt würden. Außerdem wäre es leichter zu administrieren, weil man nicht ununterbrochen irgendwelche Nachweise über Zeiten erbringen müßte, in denen man Kinder betreut oder auch nicht betreut hat. Denn sonst könnte der Fall eintreten, daß eine Unterbrechung eintritt, weil ein Kind mit Blinddarmdurchbruch ins Krankenhaus muß und vielleicht zwei Wochen dort ist. Dann würde das vielleicht als Minus veranschlagt werden.


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