Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 229

erwähnenswert -, beziehen aber regelmäßig mehr als 70 Prozent eine Studienbeihilfe, also dreimal so viel wie der Durchschnitt der Studierenden. Das heißt, daß die Studienbeihilfe für die über 30jährigen, über die wir jetzt reden, fast zur Gänze StudentInnen mit Berufsreifeprüfung zugute kommt.

Die vierte und wichtigste Erkenntnis ist meines Erachtens, daß die 30- bis 35jährigen, die Studienbeihilfe empfangen, in puncto Studiendauer mit den Jüngeren voll mithalten können und noch dazu eine geringere Drop-out-Rate aufweisen. Dagegen ist die Studiendauer bei jenen, die kein Stipendium erhalten, mit 15 statt 12 Semestern viel höher, und auch deren Drop-out-Rate ist mit Abstand am höchsten. Das ist allerdings sehr wohl verständlich und klar, wenn man bedenkt, daß in dieser Gruppe über 60 Prozent Selbsterhalter sind, während bei den unter 30jährigen Studierenden nur 10 Prozent zur Gänze für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen.

Wichtig erscheint mir auch, zu analysieren, aus welchen gesellschaftlichen Schichten die StudentInnen in diesem Alter kommen. - Der Anteil der Arbeiterkinder ist überdurchschnittlich hoch, und das wollten Bruno Kreisky, Hertha Firnberg und die SPÖ schon Ende der sechziger Jahre. Um nicht allzu klassenkämpferisch zu wirken und zu werden, und um den Koalitionspartner nicht noch einmal ungünstig zu stimmen, möchte ich nicht unerwähnt lassen, daß auch der Anteil der Kinder, deren Eltern Kleingewerbetreibende oder Landwirte sind - also Berufsgruppen, die der ÖVP nicht unbedingt ablehnend gegenüberstehen -, bei den 30- bis 35jährigen überdurchschnittlich hoch ist.

Daher glaube ich, daß es ein guter Kompromiß ist, daß die Studienbeihilfe bis zum 35. Lebensjahr beantragt werden kann, was bedeutet, daß man bis zum 39. Lebensjahr oder zum Teil auch bis zum 40. Lebensjahr studieren kann. Daß man dafür eine bestimmte Zeit an Berufstätigkeit nachweisen muß, ist bestimmt nicht das Komplizierteste für einen werktätigen Studenten oder eine werktätige Studentin. - Das kann ich Ihnen sagen, denn ich war selbst davon betroffen! (Beifall bei der SPÖ.)

23.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte.

23.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes an Wissenschaftsfragen interessiertes Publikum! Hohes Haus! Ich möchte mich mit 1146 der Beilagen, Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes, beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wurzeln dieses Reparaturgesetzes gehen auf die Zeit vor dem EU-Beitritt zurück. Denn bereits damals haben die HTL-Ingenieure moniert, daß ihre Ausbildung EU-weit nicht im vollen Umfang anerkannt wird. Eine Reform dieses Ausbildungsweges wurde bereits damals gefordert.

Damals ist nichts geschehen. Die Höheren Technischen Lehranstalten sind nicht reformiert worden. Die Chance auf eine generelle Reform mit einer weitgehenden Angliederung von Fachhochschulen an die bestehenden Ausbildungsstätten wurde nicht umgesetzt. Schon damals vorliegende und gut durchdachte Vorschläge wurden nicht aufgegriffen. - Nun muß man halt wieder einmal ein Gesetz reparieren, um den berechtigten Wünschen einer sehr großen Gruppe zu entsprechen.

Auch ich bin dafür, daß den HTL-Ingenieuren die Chance auf Höherqualifizierung möglichst rasch gegeben wird. Denn ich sehe ein, daß es den HTL-Ingenieuren, die meistens im Beruf, also in der Praxis stehen, nicht allzu schwer gemacht werden soll, dieses Ziel zu erreichen. Aber muß dieses Ziel unbedingt durch einen Fernstudienlehrgang erreichbar sein? (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)


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