Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 231

mein Vorredner gemeint hat - über dessen Reparatur wurde schon genügend bemerkt. Lassen Sie mich zu dieser vorgerückten Stunde nur drei Punkte dazu anmerken.

Ich meine, daß es bei diesem Fernstudium notwendig sein wird, ganz rasch die Entwicklung für Lehrmaterialien unter Einbeziehung moderner Kommunikationstechnologien zu forcieren, um einen frühestmöglichen Beginn für diese Fachhochschullehrgänge zu ermöglichen.

Zweitens: Es ist ganz eindeutig die Frage zu klären, wer die Entwicklungskosten trägt. Diese Kosten dürfen auf gar keinen Fall auf die Studierenden abgewälzt werden. Das käme nämlich der Einführung einer indirekten Studiengebühr gleich, und gerade diese Fernstudiengänge für Berufstätige an Fachhochschulen sollten nicht zur Einführung von Studiengebühren verwendet werden.

Drittens: Die Novelle hat meiner Meinung nach quasi eine Türöffnerfunktion in Richtung mehr Fernstudienmöglichkeiten, weil dadurch für Berufstätige die Zugangsmöglichkeit für höhere berufliche Qualifikationen geschaffen wird. In diesem Zusammenhang liegt die Überlegung nahe, in dem in der Regierungsvorlage vorliegenden Bundesgesetz über Wirtschaftstreuhandberufe im Rahmen der Wirtschaftsfachhochschulen Fernstudien einzurichten, die es beispielsweise den Absolventen einer HAK oder einer HBLA ermöglichen, die Prüfung zum selbständigen Buchhalter ablegen zu können. Diese Möglichkeit würde im Sinn der Durchlässigkeit des Fachhochschul-Studiengesetzes auch jenem Personenkreis offenstehen, der über langjährige einschlägige berufliche Praxis verfügt.

Insgesamt betrachtet, meine Damen und Herren, eröffnet diese Novelle durch das Fernstudium an den Fachhochschulen einer großen Gruppe von Berufstätigen die Möglichkeit, die Schiene des lebensbegleitenden Lernens zu betreten und diese Möglichkeit wahrzunehmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

0.05

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kurz zur Novelle des Studienbeihilfengesetzes:

Herr Bundesminister! Das Studienbeihilfengesetz 1992 ist aus Sicht der Freiheitlichen nicht der Weisheit letzter Schluß. Denn es wird damit nur verhindert, daß Phantasie für Kredit- oder Vorfinanzierungsmodelle und Sponsormodelle, etwa auch für ein Bildungsschecksystem, wie es die Freiheitlichen vorschlagen, entwickelt wird. Jedenfalls hat das Studienbeihilfengesetz 1992 wenigstens eine Basisfinanzierung für Bedürftige gebracht, und das bis zum Einstiegsalter von 40 Jahren.

Im Zuge der sogenannten Strukturanpassung bei den Einsparungsmaßnahmen 1996 wurde diese Altersgrenze auf 30 Jahre zurückgenommen. Wenige Wochen später erkannte man aber, daß die Novelle nicht nur nicht administrierbar ist, sondern daß sie auch einige Härtefälle mit sich bringt. Ein Jahr später wurde die Novelle der Novelle novelliert, und man ist auf eine 35-Jahre-Regelung ausgewichen. Nunmehr soll auch diese Novelle wieder novelliert werden, indem wieder die 30-Jahr-Regelung eingeführt und die Erweiterung auf 35 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen möglich wird.

Im Juli 1997 wurde durch eine Entschließung die Erstellung einer Studie durchgesetzt, die eigentlich erst die Basis für all jene Gesetze und Novellen schuf, die es in den Jahren 1996 und 1997 gab. Diese Studie untersucht und beschreibt exakt die Situation der 30- bis 35jährigen. Die Studie wurde im Ausschuß gegen unseren Wunsch enderledigt, denn wir hätten über die durchaus interessanten Daten noch gerne hier diskutiert. Kollege Niederwieser hat recht, wenn er meint, daß der Antrag nun Anlaß dazu gibt, das zu tun. - Ich nenne ein paar Eckdaten aus dieser durchaus informativen und gelungenen Studie:


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