Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 232

1,7 Prozent der Studienanfänger fallen in diese Altersstufe, 31 Personen unter den Anfängern des Studienjahres 1996/97 aus diesem Personenkreis waren anspruchsberechtigt für eine Studienbeihilfe. Man erfährt aus dieser Studie, daß dieser Personenkreis der 30- bis 35- jährigen Einsteiger in erster Linie über den zweiten Bildungsweg an die Universität kommt, was nicht überraschend ist. Man erfährt weiters - und das ist vielleicht schon etwas überraschender -, daß die Späteinsteiger überwiegend aus Elternhäusern kommen, die dem Arbeiter-, Landwirte- und Kleingewerbebereich zuzurechnen sind, und man erfährt außerdem, daß bei diesem Personenkreis die Studienbeihilfe besonders wirksam ist, da sie zu einer Verkürzung der Studienzeit von drei Semestern beiträgt, während bei den jüngeren Studierenden nur ein Semester über die Studienbeihilfe hereingeholt werden kann.

Der Ausschußbericht zu diesem Antrag referiert diese Ergebnisse in den Eckdaten sehr richtig. Allerdings meine ich, Herr Bundesminister, sehr geehrte Mitglieder des Wissenschaftsausschusses, daß Sie die Auswertung dieser Daten in Ihrem Antrag nicht konsequent genug verfolgt haben. Wie könnte es sonst sein, daß bei 35 Jahren eine willkürliche Schranke eingeführt wird, die verhindert, daß eine Geste in Richtung zweiter Bildungsweg, Fortbildung und Umschulen gesetzt wird, wie es ja immer wieder gefordert wird? Das veranlaßt uns, einen Antrag zu stellen, der in erster Linie auf diese Altersbegrenzung mit 35 Jahren abzielt.

Dieser Antrag lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Grollitsch, Dr. Krüger, MMag. Dr. Brauneder, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen zum Antrag 695/A

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel genannte Antrag in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Z 1 lautet wie folgt:

"In § 6 wird am Ende der Z 3 der Beistrich durch einen Punkt ersetzt und Z 4 entfällt."

2. Z 2 entfällt.

*****

De facto ist in etwa das gemeint, was Kollegin Gredler beantragt hat, nur etwas weiter reichend. Wir meinen, daß das eine Geste in Richtung lebensbegleitendes Lernen ist, zumal eine nur sehr marginale Menge an Personen, die das ausnützen könnten, zu erwarten ist.

Ich bitte Sie, entweder diesem Antrag zuzustimmen oder allenfalls die Überlegungen noch einmal zurück an den Ausschuß zu verweisen. - Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.11Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

0.11Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich nur einige Punkte richtigstellen: Für Dr. Grollitsch, seine Vorrednerin Dr. Gredler und andere ist jede Altersbeschränkung, jede Begrenzung, ob mit 30, 35 oder 40 Jahren, eine politische Setzung. Ja, so ist es. Sie ist aber, wie ich meine, wohlbegründet, denn es ließen sich auch Ideen entwickeln, wie zum Beispiel, es dürfe gar keine Altersbegrenzung für Stipendienbezieher geben. (Beifall der Abgeordneten Dr. Gredler und Schaffenrath.)

Ich würde in diesem Zusammenhang gerne ÖH-Vertreter - mit dem Kollegen Amon habe ich mich schon unterhalten - fragen, mit wieviel Freude er/sie bei den jüngeren zugunsten der älteren Studenten, der Seniorenstudenten, auf einen Teil des Stipendiums verzichten würde, falls es nun zu einer Umverteilung käme. (Abg. Dr. Gredler: Billige Polemik!)


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