Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 233

Es gibt ein meiner Meinung nach herausragendes Beispiel eines über 40 Jahre alten, schon einmal graduierten Seniorenstudenten am Publizistikinstitut in Wien, der etwa 150 000 S an das Institut zurückgezahlt hat. Er ist sehr geehrt und mit viel Anerkennung überschüttet worden, weil er sagte, er habe schon einmal durch die öffentliche Hand die Möglichkeit gehabt, eine Ausbildung zu genießen, zu studieren, und nun sei ihm das ein zweites Mal ermöglicht worden. Er bedanke sich dafür. - Das ist eine überzeugende Geste!

Wenn man im Sinne von mehr Gerechtigkeit agieren will, muß man bei der Begrenzung von 35 Jahren bleiben. Alles, was in Richtung Phantasie geht, ist, denke ich, für das nächste Jahrtausend. (Abg. Schaffenrath: Das ist auch nicht mehr lang! Nur mehr zwei Jahre!)

Ich möchte noch eine kleine Anmerkung zum Fachhochschul-Studiengesetz machen, da sich einige in diesem Haus - ich sage einmal - zu fürchten beginnen und Dinge an die Wand malen, die eine nicht gerade positive Stimmung herbeirufen.

Zwei Dinge wurden erreicht:

Erstens: Ein zielgruppenspezifisches Angebot wird gemacht, das wir schuldig waren.

Zweitens: Erstmals werden wir wieder einen Reformimpuls in der Didaktikentwicklung setzen können. - Der letzte wurde nach dem "Sputnik-Schock" bei den Lernprogrammen, die in schriftlicher Form entwickelt wurden, gesetzt. Die Frage des Long-distance- oder Distance-Lernens, also des virtuellen Hörsaals beziehungsweise Klassenzimmers, ist lang aufgeschoben worden. Das war einfach nicht notwendig, man konnte sich kaum etwas anderes vorstellen, als wirklich an dem Ort, an dem gelehrt wurde, zu sein und tatsächliche Seminarerfahrung zu machen.

Der ausgewählten Berufsgruppe der HTL-Ingenieure kann man meiner Meinung nach zumuten, diese neuen Erfahrungen zu machen, ebenso wie den dort Lehrenden. Es ist ihnen zuzumuten, aufgrund bestehender Erfahrungen wie etwa der Fernuniversität Hagen und des Fernstudienzentrums Linz die vorhandenen Materialien bis zum Herbst Schritt für Schritt auf Fernstudientauglichkeit hin zu prüfen beziehungsweise zu entwickeln, um so auch einen regionalen Ausgleich zu schaffen und allen, ob sie nun aus einem entlegenen Gebirgstal oder aus der Großstadt kommen, einen gleichberechtigten Zugang zum Wissen zu schaffen.

Diese Chance zur Weiterentwicklung der Didaktik und des lebenslangen Lernens sollten wir nützen und uns nicht fürchten. - Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.15Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor vom Abgeordneten Dr. Grollitsch verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und auch entsprechend unterstützt.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. - Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, zu diesem Zweck den jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1145 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Gredler und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Grollitsch und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.


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