Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 235

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. - Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer neuen Z 6a vorsieht.

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. - Dies geschieht durch die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. - Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

So Sie in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. - Dies ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

21. Punkt

Erste Lesung des Antrages 698/A der Abgeordneten Dr. Harald Ofner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 und die Exekutionsordnung zur Verbesserung der Rechtsstellung von Opfern geändert werden

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

0.19Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst einen ganz persönlichen Wunsch äußern: Jahrzehnte hindurch war es selbstverständliche, faire Übung im Nationalrat, daß sich Mitglieder der Bundesregierung immer gezielt so zu Wort gemeldet haben, daß nach ihnen noch mindestens ein Abgeordneter der Opposition zu Wort gekommen ist. Heute bekam man den Eindruck, daß ganz gezielt gegenteilig vorgegangen wird: Manche Minister und Staatssekretäre scheinen es geradezu darauf anzulegen, als allerletzte zu reden und weder einen Oppositionsabgeordneten noch einen Abgeordneten der Regierungsparteien nach sich reden zu lassen.

Wir sollten meiner Ansicht nach überlegt die alte, gute und faire Tradition wieder aufgreifen, daß nämlich ein Regierungsmitglied im Hohen Haus nicht das letzte Wort haben soll. Nach der Rede eines Regierungsmitgliedes sollen noch Wortmeldungen von Abgeordneten, vor allem zumindest eines Oppositionsabgeordneten, folgen. Das ist eine Bitte eines Abgeordneten, der schon fast zwei Jahrzehnte lang in diesem Haus seinen Dienst versieht und die Dinge beobachtet. (Beifall bei den Freiheitlichen, beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Den Beschuldigten oder Angeklagten geht es in aller Regel vor Gericht nicht besonders gut. Man kann sagen, das soll ja auch nicht so sein. Aber auch die Opfer haben in den meisten Fällen nichts zu lachen. Sie haben kaum Rechte im Bereich der Strafrechtspflege. Dieser Antrag zielt darauf ab, ihnen Rechte einzuräumen.

Ich darf im Telegrammstil zwei Geschehnisse aus meiner Anwaltspraxis berichten, aus denen man ableiten kann, woran es mangelt und was geschehen sollte.


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