Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 94

Meine Damen und Herren! Die SPÖ wird diesem Fristsetzungsantrag nicht zustimmen. (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Für die SPÖ ist auch der Entschließungsantrag untauglich - Herr Stadler! Sie irren sich gewaltig in Ihrer Einschätzung! -, er ist verfassungsrechtlich, demokratiepolitisch und rechtspolitisch untauglich!

Meine Damen und Herren! Zum verfassungsrechtlichen Aspekt: Sinngemäß definiert Art. 57, daß kein Mitglied des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung, Ergreifung auf frischer Tat ausgenommen, ohne Zustimmung des Nationalrates verhaftet beziehungsweise behördlich verfolgt werden darf. - Das hat einen tieferen Sinn, meine Damen und Herren, denn es ist eine politische Konstellation nicht für alle Zukunft auszuschließen, innerhalb welcher etwa ein Innenminister seine Macht mißbraucht und die Exekutive gezielt für die Verfolgung faschistoider Ziele einsetzt. Ich denke an Leute, die Daten klauen, wie etwa Schnell, oder Männer fürs Grobe, wie etwa Rumpold, die dann eine Verhaftung und behördliche Verfolgung von Abgeordneten betreiben und damit den Nationalrat beeinträchtigen und im Extremfall lahmlegen könnten.

Meine Damen und Herren! Dieser Gefahr muß wachsam begegnet werden. Daher ist ein behördliches Verfahren gegen Nationalratsabgeordnete nur dann möglich, wenn der Nationalrat von dessen Notwendigkeit überzeugt ist. Das ist eine im öffentlichen Interesse liegende demokratiepolitische Sicherung, welche auch in Wissenschaft und Literatur unbestritten ist.

Es geht also darum, der Gefahr zu begegnen, daß Abgeordnete rechtswidrig aus dem Nationalrat entfernt werden. Wenn sich hingegen ein FPÖ-Abgeordneter selbst rechtswidrig entfernt, dann ist das etwas anderes! Meine Damen und Herren von der FPÖ! Das ist allein Ihr Problem.

Daher bitte ich Sie, die fleißigen und anständigen Mitglieder des Hohen Hauses nicht mit Fristsetzungsanträgen und Ablenkungsmanövern zu belästigen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! In den neunziger Jahren hat die Zahl der Ehrenbeleidigungsdelikte leider enorm zugenommen. Besonders der Klubobmann der FPÖ, der, der die Klubobmannsgage kassiert, also Dr. Haider - und nicht der, der immer Ordnungsrufe bekommt, nämlich der Niederösterreicher in spe Stadler -, hat sich hinter dieser demokratiepolitischen Sicherung versteckt, um Bürgerinnen und Bürger exzessiv beleidigen zu können, deren Ruf zu schädigen und strafbare Handlungen zu begehen. Ich meine jetzt die Ehrenbeleidigungsdelikte gemäß § 111 und § 115.

Der parlamentarische Immunitätsausschuß hat seine Praxis geändert. Und ich frage Sie: Wer war dagegen? Wer kann sich erinnern? - Die FPÖ war es, die sich im Immunitätsausschuß mit Händen und Füßen gewehrt und gegen diese Praxis gestimmt hat! Insofern zeigt sich auch hier wieder die Lächerlichkeit dieses Antrages!

Bei Ehrenbeleidigungsdelikten ist Auslieferung die Praxis. Diese Praxis hat sich in den letzten beiden Jahres bewährt. Noch in dieser Woche wird ein Beschluß gefaßt werden, daß diese Praxis fortzusetzen ist.

Meine Damen und Herren! Die FPÖ ist außer Rand und Band, steht vor dem Trümmerhaufen ihrer populistischen Politik und ist auch mit diesem Fristsetzungsantrag ganz erbärmlich gescheitert.

Meine Damen und Herren von der FPÖ! Nehmen Sie zur Kenntnis, daß erstens jede Beleidigung anständiger Bürgerinnen und Bürger aufgrund der Spruchpraxis im Immunitätsausschuß weiterhin behördlich verfolgt werden wird. Zweitens: Jede Partei ist in erster Linie im vorhinein für die Mandatare verantwortlich, die auf ihrer Liste nominiert werden, und daher ist die FPÖ für den Fall Rosenstingl politisch zuständig, politisch verantwortlich und politisch haftbar! (Beifall bei der SPÖ.)

15.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. - Bitte, Herr Abgeordneter.


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