Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 96

Man sollte auch einmal eine Abgrenzung zwischen der beruflichen und außerberuflichen Immunität vornehmen und diese Abgrenzung auch jenem Vorfall zugrunde legen, der Klubobmann Peter Kostelka massiv belastet, nämlich der Vorfall der illegalen Klubfinanzierung. (Abg. Dr. Kostelka: Daß ein Rechtsanwalt so etwas behauptet, ist eine bodenlose Frechheit!)

Herr Kollege Kostelka! Sie werden mir sicher darin recht geben, daß es sich dann, wenn der Steuerzahler eine Klubfinanzierung durchführt und 33 Millionen nicht im Klub landen, sondern der Klub nur einen Durchlaufposten darstellt und das Geld an die Partei weitergereicht wird, schlicht und ergreifend nur um Untreue handeln kann, Herr Kollege Kostelka! (Beifall bei den Freiheitlichen. - Abg. Dr. Kostelka: Sie sind wirklich unverfroren!) Der Tatbestand der Untreue im Sinne § 153 ist erfüllt, wenn jemand wissentlich über fremdes Vermögen zum Nachteil des Steuerzahlers verfügt, und zwar, wie in diesem Fall, zum Vorteil der Partei und nicht des Klubs. (Abg. Dr. Kostelka: Sie wissen genau, daß das nicht stimmt!)

Sehr geehrter Herr Kollege Kostelka! Jetzt bin ich bei der Abgrenzung zwischen der beruflichen und außerberuflichen Immunität: Wenn man die berufliche Immunität, die das Hohe Haus betrifft, einer näheren Prüfung unterzieht, sieht man, daß nur Abstimmungen und mündliche oder schriftliche Äußerungen der beruflichen Immunität hier im Hohen Haus unterliegen, nicht jedoch etwa die rechtswidrige Weitergabe von vom Steuerzahler finanzierten Klubmitteln an die Partei. Das wäre kein Fall der beruflichen Immunität! Das heißt mit anderen Worten: In diesem Fall befindet man sich im Bereich der außerberuflichen Immunität. Und jetzt schließt sich der Kreis, und es wird alles klar: Herr Kollege Kostelka! Sie stimmen aus sozialistischer Sicht in bewährter Weise - und von der ÖVP wird die Mauer gemacht - der Abschaffung der außerberuflichen Immunität nur deshalb nicht zu, um eine objektive Prüfung dieses skandalösen Sachverhaltes, nämlich dieses möglichen Deliktes der Untreue zu verhindern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Stadler hat schon ausgeführt, daß man ein Auftragsgutachten eingeholt hat, in dem man sich bescheinigen hat lassen, daß alles Recht und Ordnung hat. Sie haben irgend etwas vorgetäuscht, etwa daß Werbeleistungen in Auftrag gegeben wurden; Umsatzsteuer wurde jedoch nie bezahlt! - Das ist von vorne bis hinten ein Konstrukt, das meines Erachtens auch in einem Strafverfahren nicht geeignet sein kann, Ihre Schuldlosigkeit zu dokumentieren.

Herr Kollege Kostelka! Ich bin mit Ihnen einer Meinung, daß das untersucht werden soll. Wenn Sie eine weiße Weste haben, dann stimmen Sie der Abschaffung der außerberuflichen Immunität zu!

Sie argumentieren damit, daß Sie große Bedenken rechtsstaatlicher Natur haben. Dazu folgendes: Es gibt auch Verfassungsrechtler, die sagen, daß die berufliche Immunität völlig ausreichend ist und wir keine außerberufliche Immunität brauchen.

Wenn Ihnen das immer noch zu riskant erscheint, dann stimmen wir einer befristeten Abschaffung der außerberuflichen Immunität zu, dann haben wir die Untersuchung in dem Fall, und sonst haben wir sie nicht! Wenn Sie das nicht machen, müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, daß Sie nichts anderes machen wollen, als zu verschleiern und einen offenkundig strafbaren Tatbestand strafbehördlich nicht untersuchen zu lassen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Grund dafür, daß man in diesem konkreten Fall die Strafbehörden untersuchen lassen sollte! Man sollte die außerberufliche Immunität aber auch aus anderen Gründen aufheben, weil sie ein Relikt des Absolutismus schlechthin und nicht mehr zeitgemäß ist.

Der Unterschied zu den Fällen der Kollegen Schreiner und Mentil ist folgender: In ihren Fällen werden Gutachter eingesetzt, aber es liegt kein strafbares Verhalten vor, nicht einmal ein solcher Verdacht. Diesfalls gibt es keine andere Überprüfung als die Überprüfung etwa durch die eigene Berufskammer. Aber im anderen Fall kann eine Überprüfung nur dann stattfinden, wenn Sie der Abschaffung der außerberuflichen Immunität zustimmen. Wenn Sie, Herr Kollege Kostelka - auch, um sich möglicherweise subjektiv reinzuwaschen -, der Ansicht sind, daß all


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