Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 97

das rechtens ist, dann erteilen Sie die Zustimmung! - Ihre Ablehnung wird unter diesem Aspekt zu beurteilen sein!

Lassen Sie mich bitte noch etwas sagen: Es ist geradezu ein Kuriosum aufgetreten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte den Schlußsatz!

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (fortsetzend): Der Schlußsatz, sehr geehrter Herr Präsident, ist folgender: Kollege Khol hat, als mein Kollege Schreiner das Wort ergriffen hat, süffisant gefragt: Na, treten Sie denn zurück? Und zur großen Überraschung des Kollegen Khol hat Schreiner tatsächlich den Rücktritt erklärt. - Herr Kollege Khol! Betroffenheit war in Ihrem Gesicht zu lesen, entweder weil Sie ihm Unrecht getan haben oder weil Ihre Angriffe ins Leere gehen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Kier. Gleiche Redezeit. - Bitte.

15.28

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fristsetzungsanträge sind aus oppositioneller Sicht immer ernst zu nehmen. Im vorliegenden Fall habe ich allerdings gewisse Bedenken, nämlich dahin gehend, daß es nicht wirklich leicht sein wird, die Diskussion, die in den beiden Jahren über diesen Antrag versäumt wurde, innerhalb von vier Wochen nachzuholen. Aber wenn die Freiheitliche Partei der Meinung ist, daß es möglich ist, das bis zum 15. Juni in den Ausschüssen zu schaffen, dann muß uns das recht sein. Ich bezweifle, daß eine seriöse Diskussion möglich ist.

Wie Sie wissen - der Vorsitzende des Immunitätsausschusses hat das auch zum Ausdruck gebracht -, haben wir vor geraumer Zeit im Immunitätsausschuß die Praxis geändert. Wir haben das wirkliche Problemfeld in Angriff genommen: Bei den überhandnehmenden Ehrenbeleidigungsdelikten, die gerichtlich strafbare Handlungen sind, liefern wir jetzt aus. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) - Darauf komme ich noch zu sprechen, Herr Kollege Stadler! - Das hatte eine interessante Präventivwirkung, außerdem kommt es zu einer Waffengleichheit für die beleidigten Bürger. Und das war das Hauptproblem. (Abg. Mag. Stadler: Für Fälle wie Kostelka und Marizzi nützt das nichts!)

Im übrigen ist die Diskussion, die wir in diesem Zusammenhang führen müssen, sehr sensibel. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Wenn Sie noch einmal wie hier durch Zwischenrufe meiner Klubobfrau vorhalten, daß es sich um ein Verwaltungsstrafverfahren handelt, weil angeblich eine DVR-Nummer irgendwo auf einem Kuvert nicht gestanden ist, dann kann ich Ihnen sagen: Das fällt natürlich unter das Datenschutzrecht, das ist schon richtig! Dabei geht es jedoch um etwas anderes. Das Verfahren ist bis zur Beendigung des Mandates unterbrochen und wird dann fortgesetzt werden. Für uns ist es nicht lustig, daß es sich so verhält. Wir hätten das nämlich gerne rasch abgewickelt. Außerdem ist das etwas anderes, als wenn es sich um Einbrüche in Datenbanken handelt, was auch unter das Datenschutzrecht fällt! Semantik ist in diesem Zusammenhang wichtig. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Daher meine ich, daß das ein untaugliches Beispiel ist, wobei ich durchaus sagen möchte, daß wir für eine Diskussion darüber, ob man nicht Verwaltungsstrafdelikte generell, weil sie gar keinen Strafnormen im gerichtlichen Sinn entsprechen, aus dem Immunitätsbereich ausklammern sollte, bereit wären. Bekanntlich kann man sich auch nicht auf Immunität berufen, wenn man zu schnell mit dem Auto fährt oder falsch parkt. (Abg. Mag. Stadler: Wo ist hier der politische Zusammenhang?) - Nein, natürlich ist kein politischer Zusammenhang gegeben, obwohl es gelegentlich - ich sage es jetzt bewußt ein bißchen paradox - durchaus sein kann, daß jemand, dem etwas widerfahren ist und der nicht zu spät zu einer Abstimmung kommen will, irgendwo sein Auto quer abstellt. Auch in diesem Falle soll er sein Strafmandat zahlen, weil ihn das politisch nicht wirklich beeinträchtigen wird, er hätte ja früher aufstehen können.


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