Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 118. Sitzung / 123

anderes als normale parlamentarische Arbeit sind. Sie wollen eine mögliche Regierungsvorlage, die erst erstellt werden soll, zum Gegenstand eines Untersuchungsausschusses machen. Stellen Sie einen Entschließungsantrag! Ein Ausschuß wird sich damit beschäftigen, und wir werden dazu ja oder nein sagen. In der Frage, ob eine Regierungsvorlage erstellt werden soll, ist ja nichts zu untersuchen. Das hat mit der Geschäftsordnung überhaupt nichts zu tun.

Einem solchen Antrag werden wir nicht stattgeben, und die Freiheitliche Partei werden wir mit Sicherheit nicht aus ihrer moralischen und politischen Verantwortung für den Fall Rosenstingl entlassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. - Abg. Aumayr: Nicht untersuchen, aber fest anschütten! Solche Pharisäer!)

17.13Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. - Bitte.

17.13Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Liberale werden diesem Antrag zustimmen, weil wir überzeugt davon sind, daß die Rundumschläge und das Abschieben von Verantwortung auf die Justizbehörden der falsche Weg sind.

Aber um genau diese Tür zuzumachen, wäre es wertvoll, im Hause nachzufragen und sich genau zu erkundigen, wer wann was gewußt hat und wer wann was weitergeleitet oder nicht weitergeleitet hat. Was die letzten beiden Punkte angeht, die Herr Abgeordneter Schwimmer angesprochen hat, glauben wir, daß es durchaus sinnvoll wäre, aus den Beratungen dieses Untersuchungsausschusses Konklusionen darüber zu ziehen, ob nicht im Parteiengesetz oder im Klubfinanzierungsgesetz Änderungen vorzusehen sind. Denn im Zusammenhang mit diesem Fall werden sicherlich Mechanismen aufgezeigt werden, die eventuell auch bei anderen Fraktionen einmal durchschlagen könnten, wenn dort ähnlich verantwortungslos agiert werden würde, wie das offenbar hier der Fall ist. Deshalb ist es sinnvoll, auch nachzufragen, ob nicht im Parteiengesetz oder im Klubfinanzierungsgesetz etwas geändert werden muß.

Wir werden daher diesem Antrag zustimmen. - Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.14Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Öllinger vor. - Bitte.

17.15Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schwimmer hat jetzt ein Meisterbeispiel von Regierungsparteien-Dialektik vorgelegt: Man darf nicht einen Untersuchungsausschuß einrichten, damit die Freiheitlichen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen werden können. - Das müssen Sie uns erst einmal vorzeigen!

Ich habe eher die Vermutung, daß auch Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, in Ihren Reihen genügend ähnliche Fälle haben, bei denen Sie froh sind, wenn sie im Zusammenhang mit einem Untersuchungsausschuß nicht untersucht und nicht erwähnt werden. (Abg. Dr. Schwimmer: Jetzt werden Sie zum "Reserve-Stadler"!)

Das erste Mal, daß ich stutzig geworden und zu der Ansicht gelangt bin, daß es sehr wohl Sinn hätte, einen Untersuchungsausschuß einzurichten, war - wiederum verweise ich auf eine Meldung der "Zeit im Bild 2" oder "Zeit im Bild 3" -, als ich den Abgeordneten Schreiner sich im Zusammenhang mit seiner Firmenverbindung zum Kollegen Rosenstingl rechtfertigen gehört habe. Da hat er gesagt: Er hat zusammen mit Herrn Rosenstingl eine Firma, eine Gesellschaft gegründet, in der es um nichts gegangen ist, mit der keine Aktivität verbunden ist, bei der man nichts tun mußte, bei der offensichtlich das einzige, was passiert ist oder was hätte passieren sollen, war, daß Geld in oder über diese Firmenkonstruktion fließt. Das halte ich durchaus für untersuchungswürdig, wenn im Zusammenhang mit gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften und Firmenkonstruktionen, die rund um eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft gelagert sind,


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