Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 7

setzung in sogenannten Aktionsplänen erfolgen soll. Konkret heißt das, daß sich jeder Mitgliedstaat klare, konkrete Ziele setzen soll, die er in den nächsten fünf Jahren erreichen will.

Am 15. April dieses Jahres hat der Ministerrat den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung beschlossen, und Österreich hat damit die Terminvorgabe der Europäischen Kommission auf den Tag genau eingehalten.

Die Erfahrungen mit den Stabilitätskriterien haben gezeigt, daß klare Zielsetzungen in der Wirtschaftspolitik ein wesentlicher Erfolgsfaktor sein können, und so sollen auch quantifizierbare Zielsetzungen in der Beschäftigungspolitik zu einer Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktlage führen. Ich bin sehr froh darüber, daß wir dabei auch den Argumenten, insbesondere der Arbeitnehmerinteressenvertretung, Rechnung tragen konnten, und ich bin davon überzeugt, daß die Verbesserung der Beschäftigungssituation auch wesentlich zur Erreichung der fiskalpolitischen Stabilitätsziele beitragen kann, indem sie über eine Reduktion der Arbeitslosigkeit die öffentlichen Haushalte entlastet. Und weiters ist ein Mehr an Beschäftigung auch für die langfristige Stabilität des österreichischen Systems der sozialen Sicherheit notwendig.

Ein Bericht über die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft und über die wichtigsten Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Leitlinien zur Durchführung ihrer Beschäftigungspolitik ergriffen haben, wird dem Europäischen Rat in Wien am 11. und 12. Dezember 1998 vorgelegt. Dieser wird eine erste Gesamtbewertung des Post-Luxemburg-Prozesses vornehmen, und damit wird in unserer Präsidentschaft auch eine neue Ära der Beschäftigungspolitik eingeleitet, und ich denke, darauf können wir recht stolz sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Diskussion der letzten Wochen über Lehrlingsstiftungen, Lehrwerkstätten, Berufslehrgänge, Übergangslehrgänge und was sonst noch an Begriffen in den Medien zu finden war, hat vielleicht etwas überdeckt, nämlich daß der österreichische Nationale Aktionsplan wesentlich mehr ist als ein Programm zur Jugendbeschäftigung, aber auch ein Programm für Jugendbeschäftigung beinhaltet. Dieser Aktionsplan ist ein politisches Programm, das in den nächsten fünf Jahren zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und zur Reduzierung von Arbeitslosigkeit umgesetzt werden soll.

Insgesamt ist das österreichische Beschäftigungsprogramm ein sehr umfassendes, sehr konkretes, sehr ehrgeiziges, aber, wie ich glaube, auch ein sehr herzeigbares Programm. Wer aber hier ein fertiges Gesetzeswerk erwartet hat, ist von einer falschen Voraussetzung ausgegangen. Welche legistischen Umsetzungen dazu durch welche Ressorts erfolgen müssen, werden die Mitarbeiter meines Ressorts gemeinsam mit den Damen und Herren des Wirtschaftsministeriums, aber auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Frau Unterrichtsministerin in den nächsten Wochen erarbeiten. Ich werde mir erlauben, auf den Umsetzungsstand dieses NAP, wie wir ihn in der Kurzform schon - ich möchte sagen, beinahe liebevoll - bezeichnen, später noch einzugehen.

Ich möchte auch betonen, sehr geschätzte Damen und Herren, daß wir eine günstige Ausgangslage in Österreich vorfinden. Wir sollten uns immer wieder in Erinnerung rufen: Wir haben eine im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, sowohl was die Beschäftigung als auch die Arbeitslosigkeit betrifft, bessere Ausgangslage, und ich darf dies an zwei Parametern festmachen.

Österreich hat die notwendigen Anpassungen an geänderte Produktionsstrukturen, Marktverhältnisse und neue Beschäftigungsformen recht erfolgreich bewältigt - nicht zuletzt auch ein Leistungsbeweis des Funktionierens der österreichischen Sozialpartnerschaft. Die enorme wirtschaftliche Dynamik in allen Bereichen hat sich daher auch auf die Beschäftigung ausgewirkt. So weist Österreich in einem mehrjährigen Zeitraum einen kräftigen Beschäftigungszuwachs auf. Verglichen mit 1990 haben wir heute um 175 000 oder 6 Prozent mehr unselbständig Beschäftigte, verglichen mit 1983 sind es um 320 000 oder 12 Prozent mehr. Und dementsprechend stellt sich auch die Arbeitsmarktlage im internationalen Vergleich sehr günstig dar: Österreich weist im April 1998 mit 4,5 Prozent nach Luxemburg die niedrigste Arbeitslosenrate auf.


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