Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 71

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Hauptaufgaben dieses neuen Bundesinstituts liegen sicherlich in der Amtssachverständigentätigkeit hinsichtlich der Zulassung von Arzneispezialitäten, der Chargenfreigabe, der Nachkontrollen und dergleichen. Es geht hiebei insbesondere um Vorgänge der nationalen Zulassung, der dezentralen Zulassung und der zentralen Zulassung für ganz Europa, in welche österreichische Beamte und Mitarbeiter des Bundesministeriums mit eingebunden sind.

Warum ist eine derartige Einrichtung überhaupt notwendig? - Ich sage es Ihnen als Betroffener, als einer, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit immer wieder mit Fragen konfrontiert ist, ob Angebote von Arzneimitteln beziehungsweise angeblichen Arzneimitteln im Internet oder über Postfachfirmen korrekt sind oder nicht.

Wir können fast tagtäglich den Medien entnehmen, daß über Postfachfirmen Arzneimittel angeboten werden, die nicht zugelassen sind und keiner entsprechenden Überprüfung unterzogen wurden. Die Menschen in unserem Land kaufen diese Arzneimittel, weil sie meinen, daß diese Schmerzen lindern und ihnen helfen. - Ich glaube, wir sollen darauf drängen und die Öffentlichkeit darüber informieren, daß Arzneimittel in öffentlichen Apotheken oder auch in Hausapotheken erworben werden sollen und nicht über derartige obskure Adressen.

Das zukünftige Bundesinstitut wird sicherstellen, daß zumindest in Österreich nur jene Arzneimittel abgegeben werden, die den entsprechenden Untersuchungen unterzogen wurden und für die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. (Beifall bei der SPÖ.)

22.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Povysil. Freiwillige Redezeit: 8 Minuten. - Bitte.

22.42

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich war ganz erstaunt, daß diese Regierungsvorlage, die vom Titel her geradezu unaussprechlich ist, die Gemüter zu so später Stunde noch dermaßen erhitzen kann. (Zwischenruf des Abg. Grabner.) Kollege Pumberger hat gut gesprochen, denn er hat Ihre Gemüter wirklich erhitzt!

Wir diskutieren heute also eine Regierungsvorlage, mit der das Behörden-Überleitungsgesetz, das AIDS-Gesetz 1993, das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden sollen. Warum, um Himmels willen - so frage ich Sie -, so viele Gesetzesänderungen? Weil es um die Zusammenlegung dreier Untersuchungsanstalten geht, womit das Ziel verfolgt wird, größere Wirtschaftlichkeit - wie die Frau Ministerin in ihrer Regierungsvorlage sagt -, größere Sparsamkeit und größere Zweckmäßigkeit zu erreichen.

Insgesamt ist das ein durchaus begrüßenswertes Vorgehen. Aber: Stopp! Vorerst geht es nur um die organisatorische Zusammenlegung. Die örtliche Zusammenlegung ist ein langfristiges Projekt. Die Synergieeffekte - so steht es direkt in der Regierungsvorlage - ergeben sich aber erst bei einer örtlichen Zusammenlegung.

Nochmals stopp! Erst innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden Konzepte über die Ausgliederung vorgelegt. Und abermals stopp! Die Ärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme, daß die Ausbildung von Ärzten in diesen Untersuchungsanstalten unzureichend ist. Diesbezüglich wurde schon 1993 eine Erklärung von der Frau Ministerin eingefordert, es hat bis jetzt aber keine Antwort darauf gegeben.

Nochmals stopp! Die Wirtschaftskammer hat Bedenken wegen der zu erwartenden finanziellen Einsparung, woraus sich sicherlich weitere Verzögerungen bei den Zulassungsverfahren ergeben werden, wiewohl diese schon jetzt sehr lange dauern. (Abg. Dr. Gredler: Und nochmals stopp!)


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