Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 70

dungen haben wir plötzlich gehört, daß eine Firma im Mühlviertel mit falsch deklariertem Blut handelt. 1 500 Liter Blut wurden aus Afrika importiert, und diese Firma mit Sitz im Mühlviertel und weiteren Firmensitzen in Litauen und in der Schweiz hat im Zollfreilager in Wien mehr als 1 000 Liter Blut deponiert und falsch etikettiert. Mit höchster Wahrscheinlichkeit infektiöses Blut aus Afrika, mit HIV und Hepatitisviren verseuchtes Blut, wird umetikettiert und kann von unseren Instituten gar nicht geprüft werden! - Daran sehen Sie, wie wichtig eine entsprechende Kontrolle ist!

Wir haben heute schon neun Stunden lang über skandalöse Vorfälle im Zusammenhang mit einem Abgeordneten dieses Hauses debattiert. (Rufe bei der SPÖ: Von Ihrer Partei!) Wenn Sie sich so darüber erregt haben, dann sage ich Ihnen jetzt, wer der Geschäftsführer und Inhaber dieser Pharmafirma ist: der Altbürgermeister der Stadt Salzburg, Reschen. Die Firma Albovina in Gallneukirchen, die diese Importe durchgeführt hat und geschlossen werden mußte, und die Reschen Consult mit Sitz in Salzburg wurden vereint, es wurde eine Firma in Litauen gegründet, nämlich die Europharm, und Geschäftsführer ist der Altbürgermeister der SPÖ aus Salzburg, Josef Reschen. (Zwischenruf des Abg. Koppler.) Er hat dieses Afrikanern abgenommene, unkontrollierte, verseuchte Blut um 10 Millionen Schilling gekauft, veredelt, in Österreich falsch etikettiert und nach Litauen transportiert. Das müssen Sie überprüfen, meine Damen und Herren, bevor Sie einer ganzen Fraktion in diesem Hause politische Zusammenhänge in einer Causa andichten, sich dann aber selbst weigern, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß zu installieren, weil Sie Angst haben, daß es viele Josef Reschen in Ihrer Partei gibt, und zwar sowohl bei der SPÖ wie auch bei der ÖVP! (Beifall bei den Freiheitlichen. - Zahlreiche Zwischenrufe, darunter: Zugabe! Zugabe!)

22.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. - Bitte.

22.36

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte sagen: Pumberger reitet wieder! Er hat wie Schnell der Mafia den Kampf angesagt, er beschuldigt Mitarbeiter von Bundesanstalten, die angeblich bei der Arzneimittelzulassung nicht korrekt vorgingen, und er beleidigt zunehmend auch Expolitiker der Sozialdemokratischen Partei.

Ich möchte in aller Deutlichkeit zu dem Vorwurf, den Sie gegenüber Mitarbeitern einer Bundesanstalt erhoben haben, festhalten: Gutachter werden nicht von Arzneimittelfirmen ausgewählt, sondern direkt vom Bund. Zweitens: Die Gebühren werden verrechnet. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger.) Kollege Pumberger! Kennen Sie unsere Rechtsordnung nicht? Auch im veterinärrechtlichen Bereich können Kosten, die dem Bund entstehen, dann den einzelnen Antragstellern verrechnet werden. Und genau das geschieht in diesem Bereich! (Beifall bei der SPÖ.) Es gibt keine direkte Bezahlung der einzelnen Gutachter!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute sollen und werden wir einen Beschluß über die Gründung des Bundesinstituts für Arzneimittel fassen. Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt diese Gründung mit allem Nachdruck, denn diese ist aus mehreren Gründen notwendig geworden.

Die Zusammenführung der drei bundesstaatlichen Untersuchungsanstalten bringt Synergieeffekte, insbesondere im Verwaltungsbereich. Ich möchte aber auch klar festhalten: Dieses Bundesgesetz stellt kein Präjudiz für eine spätere Ausgliederung dar. Entscheidend ist immer der gesetzliche Auftrag, dem zu entsprechen ist. Aus Sicht der Arbeitnehmer ist entscheidend, daß die Beschäftigten in den drei Anstalten ihre rechtliche Position beibehalten und keine wie immer gearteten Nachteile zu erwarten haben.

Warum kam es zu dieser Zusammenlegung? - Es gab eine Kritik des Rechnungshofes - in diesem Punkt, Kollege Pumberger, haben Sie vollkommen recht -, und mit dieser Zusammenlegung wird der Kritik des Rechnungshofes entsprochen, der immer wieder darauf hingewiesen hat, daß es für die Tätigkeit der drei Untersuchungsanstalten keine rechtliche Grundlage gäbe.


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