Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 119. Sitzung / 79

tive sind und die Regierung die Exekutive ist - dazu "Exekutionsgesetz", dann ist das auch nicht schön und erweckt andere Assoziationen, die nicht erfreulich sind. Vielleicht könnte man es ein "Beauftragungsgesetz" nennen: Die Regierung wird vom Parlament beauftragt, dem Parlament eine Regierungsvorlage zur Beschlußfassung des Amsterdamer Vertrages vorzulegen. Das wäre eine Möglichkeit.

Es geht darum, daß ein zweistufiges Verfahren in Gang gesetzt wird. Heute ermächtigen wir die Regierung, danach wird es eine ausführliche inhaltliche Diskussion geben. Der Zeitablauf ist festgelegt - das wird auch in meinem Abänderungsantrag angesprochen -, nämlich in der Weise, daß Österreich am 1. Juli 1998 die Präsidentschaft der EU übernimmt und es daher günstig ist, die Diskussion und Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages bis dahin über die Bühne gebracht zu haben.

Darum geht es und um nichts anderes. Die Argumente sind, wie gesagt, in diesem Hause bereits vorgebracht worden. Unsere Fraktion findet dieses zweistufige Verfahren angemessen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Kier. - Bitte.

23.14

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die liberale Fraktion findet dieses Verfahren nicht angemessen. Da Frau Kollegin Karlsson mit den Worten geschlossen hat, sie finde das zweistufige Verfahren dem Problem angemessen, möchte ich dem entgegenstellen, daß wir dieses Verfahren dem Problem nicht angemessen finden. Wir sind vor allem der Meinung, daß die Regierungsvorlage selbst, aber auch die Debatte im Verfassungsausschuß gezeigt haben, daß damit in unbilliger Weise der Versuch unternommen wird, eine Analogie zum seinerzeitigen Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union herzustellen. Dies ist deswegen eine unzulässige Analogie, weil dieses zweistufige Verfahren damals von einer Volksabstimmung begleitet war.

Der qualitative Unterschied ist in dieser Angelegenheit ganz wesentlich. Denn sonst würde nach unserer Auffassung die Methode einreißen, daß sich die Bundesregierung grundsätzlich solche Ermächtigungsgesetze holt, um anschließend vermeiden zu können, daß internationales Recht in ordnungsgemäßer Weise in das innerstaatliche Recht transformiert wird. Herr Kollege Brauneder hat hier bereits die entsprechenden Ausführungen dazu vorgetragen. Die Debatte im Ausschuß war wohl ebenfalls eindeutig eine Debatte um die Frage: Können wir es uns auf Dauer leisten, daß wir mit unserer Bundesverfassung so schlampig umgehen?

Ich habe auch im Ausschuß gesagt: Die Regierungsparteien haben die Zweidrittelmehrheit, aber das ist kein Grund dafür, daß sie mit der Zweidrittelmehrheit sorglos umgehen! (Beifall beim Liberalen Forum.) Auch von Klubobmann Khol wurde in der Debatte im Ausschuß daran erinnert, daß seinerzeit bei der Erörterung des Verfahrens zum Beitritt Überlegungen angestellt wurden, daß man in Zukunft eventuell einen anderen Weg gehen wird.

Dieser andere Weg kann aber nicht bedeuten, daß eine niedrigere Schranke eingezogen wird, als sie jetzt durch den Art. 50 der Bundesverfassung gegeben ist. Zufolge dieses Artikels müßten nämlich alle verfassungsändernden Bestimmungen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es wäre in Anbetracht der Tatsache, daß wir nunmehr Mitglied der Europäischen Union sind und ähnliche Rechtsvorgänge noch öfter auf uns zukommen werden, sicherlich ohne weiteres möglich, daß wir in aller Ruhe und Sorgfalt beraten, welchen neuen Artikel wir in der Bundesverfassung brauchen, damit wir künftig in einer ordentlichen, einfachen, übersichtlichen und politisch verträglichen Form solche internationalen Verträge der EU bei uns implementieren können. - Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

23.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dr. Mock zu Wort. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte.


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