Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 40

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In Österreich weigern sich die Bundesländer leider noch immer, dieser Konvention zuzustimmen, und es wird an Herrn Bundesminister Bartenstein liegen, seine Kollegin und Kollegen in den Bundesländern von der Notwendigkeit dieser Konvention zu überzeugen. Bundesminister Bartenstein ist ja dafür; es sind wieder einmal die Bundesländer-Kollegen, die blockieren.

Auch wenn Österreich unabhängig von dieser Konvention mit verschiedenen Staaten und Nationalparks Partnerschaften eingeht, so ist dieser Beitritt notwendig, um Tiere weltweit und vor allem grenzenunabhängig zu schützen, vor allem auch jene Tierarten, die vom Aussterben bedroht sind. Tierschutz kann nicht vor den Grenzen haltmachen.

Im übrigen wurden Herrn Klubobmann Dr. Kostelka und mir von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" ein Memorandum für höhere Tierschutzstandards in Europa übergeben. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Dies ist ein Auftrag, den wir sehr ernst müssen. Und soweit es die Möglichkeit gibt, sind diese Forderungen während der EU-Präsidentschaft Österreichs einzubringen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Ing. Langthaler. )

11.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Parfuss, nur zur Klarstellung: Das Glockenzeichen hat nicht Ihnen gegolten. Bitte um Entschuldigung! Haben Sie deshalb abgebrochen? (Abg. Parfuss: Nein, ich war ohnehin fertig!) Die betroffenen Herren wissen schon, wer gemeint war.

Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.23

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Man muß nicht Schüler des österreichischen Nobelpreisträgers Konrad Lorenz sein, um die Bedeutung des Tierschutzes für unsere Gesellschaft besonders hervorzuheben. Ein Kriterium – und ich gebe zu: eines von mehreren – für die Anerkennung eines Volkes als Kulturnation ist wohl auch der Standard seiner Tierschutzgesetzgebung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die freiheitliche Nationalratsfraktion begrüßt die Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren, weil es einheitliche Grundsätze und Detailbestimmungen über die Haltung, die Zucht, den Handel und die tierschutzgerechte Tötung, wenn notwendig, von Heimtieren enthält. Was mich allerdings gewundert hat, war die Dauer, bis diese Regierungsvorlage das österreichische Parlament erreicht hat. Denn ich habe den Unterlagen entnommen, daß dieses Übereinkommen bereits im Jahre 1987 erstmals zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Wir schreiben heuer das Jahr 1998; somit sind elf Jahre ungenützt verstrichen.

Zufriedenstellend ist aber die Aussicht auf eine späte – doch etwas verspätete – Vereinheitlichung der österreichischen Tierschutzgesetzgebung. Das Tierschutzgesetz ist, wie wir bereits gehört haben, in den neun Bundesländern verschieden geregelt. Durch den Beitritt zu diesem Übereinkommen ergibt sich nun die Möglichkeit, ein weiteres Versäumnis der Bundesregierung wettzumachen. Schon vor zwei Jahren hat es ein erfolgreiches Tierschutz-Volksbegehren gegeben, das aber – wie viele Ergebnisse der direkten Demokratie in diesem Lande – von den Verantwortlichen leider ignoriert wurde.

Ein wichtiges Anliegen, das nicht einfach nur milde belächelt werden sollte, ist der Entschließungsantrag von Kollegen Salzl betreffend den Schutz der Zugvögel. Dieser Antrag ist im Außenpolitischen Ausschuß am vergangenen Freitag leider in der Minderheit geblieben. Er sah die Einleitung diplomatischer Schritte gegen die Republik Malta vor. In diesem Urlaubsland, das in zunehmendem Maße auch von unseren Landsleuten frequentiert wird, werden Zugvögel ohne Beschränkung gefangen und gejagt. Rund 1,5 Millionen Falken, Störche und Blauracken werden Jahr für Jahr abgeschossen, ganze Scharen von Singvögeln werden gefangen und anschließend in Käfigen gehalten. Ich meine, daß eine Eindämmung der Jagd in diesem Fall dringend geboten wäre.


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