Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 90

SPÖ und ÖVP sind nicht müde geworden, diesbezüglich Handlungsbedarf zu unterstreichen, und immer wieder wurde das selbstverständlich - was auch Sinn macht - mit der bevorstehenden Intendantenwahl verknüpft, die ja - jeder weiß, wie lange die Funktionsperiode jetzt dauert, vier Jahre nämlich - terminlich vorgegeben war.

Meine Damen und Herren! Die erste Runde der Intendantenwahl wird - ich nenne sie jetzt bewußt "erste Runde", weil das aller Voraussicht nach, so wie eben die Usancen und gesetzlichen Gegebenheiten sind, die erste Runde sein wird - in einem Monat stattfinden. Die Ausschreibung für den Posten des ORF-Generalindentanten ist vergangene Woche erfolgt. Was aber nicht geschehen ist, ist eine Reform des Rundfunkgesetzes, die schon längst fällig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Glauben Sie nicht, daß die Grünen besonders arbeitswütig sind (Abg. Parnigoni: Das haben wir nicht angenommen!) und sich halt einfach so diese Mühsal an legistischer Arbeit antun (Abg. Schieder: Schreiben ja eh die Mitarbeiter!), wissend, daß eine mehrheitliche Annahme im Hohen Hause notwendig ist, damit unsere Arbeit, die wir leisten, umgesetzt wird. Wir sind aber in so etwas wie eine Art Notsituation geraten und haben daher das getan, was wir eigentlich seit Monaten oder seit Jahren von der Koalitionsregierung erwarten, wovon wir auch immer wieder in den österreichischen Zeitungen lesen, daß es nun dazu kommen werde. Aber dann heißt es immer wieder: Es werde noch verhandelt, und dann gibt es Termine in Salzburg oder sonst irgendwo. Dann wieder haben die Herren aus den Verhandlungsteams keine Zeit und können nicht kommen und so weiter.

Der langen Rede kurzer Sinn: Nichts hat das Hohe Haus in die Tat umgesetzt, was auch nur im geringsten dem entsprechen würde, was das zuständige Mitglied der Bundesregierung, nämlich der Herr Bundeskanzler - Mediensachen sind "Chefsachen" - über Jahre hinweg versprochen hat. Darum haben wir bereits vor einem Monat dem Hohen Haus einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem wir die dringendsten Reformpunkte zusammengefaßt haben. Und wir haben das jetzt auch in einen Gesetzestext gefaßt und diesen Antrag eingebracht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ist es nicht zu spät, denn wenn der koalitionäre und vor allem auch der politische Wille darüber besteht, daß es eine Novelle zum Rundfunkgesetz geben soll, dann kann das auch geschehen.

Ich möchte Ihnen nun - das ist sozusagen der Zweck der Übung - sehr verkürzt vor Augen führen, was die Schwerpunkte unseres Gesetzesvorschlages sind, meine Damen und Herren.

Was wir wollen, ist nichts anderes, als dem größten Medium Österreichs, nämlich dem öffentlich-rechtlichen ORF, auf diesem Markt, der so internationalisiert ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig, Entwicklungschancen zu geben beziehungsweise diese offenzuhalten und dafür die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Damit sollen Strukturen geschaffen werden - und das erfordert auch gesetzliche Regelungen -, die Kosteneinsparungen ermöglichen.

Über all die Punkte, die ich jetzt aufgezählt, gibt es Konsens in den politischen Parteien. Wenn man sich die Presseaussendungen und die einzelnen Stellungnahmen anschaut, ersieht man daraus, daß dem ORF die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erschließen und damit neue mediale Tätigkeiten zu nutzen, gegeben werden sollte. Das ist etwas, was das Gesetz in der derzeitigen Fassung nicht vorsieht - nicht nur zum Schaden für den ORF, sondern für uns alle.

Eine zweite ganz wesentliche Frage ist jene der Effizienz des Unternehmensmanagements. So wie das ORF-Gesetz heute strukturiert ist, gibt es kein durchgehendes Weisungsrecht des Generalintendanten im Sinne eines alleinverantwortlichen Geschäftsführers. Es besteht aber politischer Konsens darüber, daß es das geben sollte, und dazu bedarf es einer Novelle.

Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt ist selbstverständlich die Möglichkeit eines modernen Bestellungsvorganges - mit modern meine ich, der normalen Wirtschaft entsprechend - für Verantwortliche; in dem Fall des Generalintendanten, aber nicht nur des Generalintendanten als Geschäftsführer, sondern auch weiterer leitender Funktionsträger. Diesbezüglich herrscht dringender Reformbedarf des ORF-Gesetzes.


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