Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 96

Somit entsteht im Zusammenhang mit der Suche nach Personen wirklich die Gefahr, daß sie aufgrund persönlicher Nahebeziehungen ablaufen wird, sicherlich auch aufgrund parteipolitischer Einflußnahmen und nicht aufgrund der Frage, die eigentlich im Mittelpunkt stehen sollte, wer nämlich in der Lage ist, das Konzept, auf das sich dieses Haus einigt, bestmöglich umzusetzen.

Ich finde es wirklich sehr bedauerlich, daß man durch das Zögern in dieser legistischen Frage ein Postenkarussell zuläßt, ohne daß die sachlichen Voraussetzungen klar sind. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Mir geht es dabei ebenso wie meiner Kollegin Terezija Stoisits um das Anliegen, daß es einen kommerziell leistungsfähigen Österreichischen Rundfunk geben soll. Uns ist bewußt, daß in einem Zeitalter neuer Medien und neuer Geschäftsbereiche natürlich auch die gesetzliche Grundlage für den Österreichischen Rundfunk nicht statisch und unverändert bleiben kann. Zum einen sind wir gerne dazu bereit, über die kommerziellen Notwendigkeiten nachzudenken und auch zu wirklich realistischen Lösungen zu kommen, zum anderen ist es uns ein Hauptanliegen, daß der öffentlich-rechtliche Auftrag dabei nicht ins Hintertreffen gerät.

Ich halte es auf die Dauer für nicht gesetzeskonform - jedenfalls mit dem bestehenden Gesetz nicht in Einklang stehend -, wenn sich immer stärker herauskristallisiert, daß es zwar einzelne Programme gibt - wie etwa Ö 1, das sich erfreulicherweise erfolgreich auf dem Markt behauptet -, die den öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnehmbar erfüllen, daß es aber in anderen Bereichen immer stärker so ist, daß eine Unterscheidung von rein kommerziellen Betrieben überhaupt nicht mehr möglich ist. Ich denke, der öffentlich-rechtliche Auftrag des ORF ist etwas Unteilbares und muß sich - sicher in verschiedener Ausprägung - durch alle Programme und Programmteile des ORF ziehen.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, daß wir im Petitionsausschuß eine sehr intensive Debatte auch über die Chancen österreichischer Kulturschaffender in Rundfunk und Fernsehen geführt haben - insbesondere in bezug auf das Rundfunkprogramm Ö 3. Es war über sämtliche Parteigrenzen hinweg der Wunsch wahrnehmbar, daß Produktionen aus Österreich jedenfalls nicht schlechtergestellt werden dürfen als ausländische Produktionen.

Wir wollen dieses Ziel, soweit es möglich ist, auch ohne gesetzliche Quoten erreichen, denn wir wollen so etwas nicht in einem neuen Rundfunkgesetz verankern. Wir sind aber schon der Meinung, daß im Rahmen einer umfassenden Rundfunkdiskussion auch die Frage des Anteils an österreichischen Produktionen aufgeworfen werden muß.

Ich wünsche mir auch aus diesem Grund, daß Sie diesem Fristsetzungsantrag zustimmen und daß wir schon bald im Verfassungsausschuß über ein neues Rundfunkgesetz diskutieren können. (Beifall bei den Grünen.)

17.09Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 773/A der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Rundfunkgesetz geändert wird, eine Frist bis zum 25. Mai 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein Zeichen. - Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.


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