Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 99

ren Herrn Bundeskanzler zutrifft - kann man doch nicht allen Ernstes zulassen, daß ein Instrument wie der geplante Publikumsbeirat gesetzlich verankert wird. Noch ist es Zeit, meine Damen und Herren, dieses Instrument zur Beschneidung der Freiheit der Kunst zu verhindern. Ich fordere den Herrn Kunstminister nochmals dazu auf, sich als Ressortverantwortlicher an den Artikel 17a unserer Bundesverfassung zu halten. Darin heißt es - ich zitiere -: "Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst sowie deren Lehre sind frei."

Meine Damen und Herren! Wir brauchen in diesem Land kein Instrument zur Gängelung der Kunst. Und ich habe große Sorge, wenn ich mich zum Beispiel an die Aussagen des Salzburger Landeshauptmannes Schausberger anläßlich der Salzburger Festspiele erinnere, die da lauteten, es sollte mehr "leichte Kost" angeboten werden. Damit - und das sage ich ganz bewußt - wir die Freiheit gefährdet. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wer sonst, meine Damen und Herren, hat den Einfluß und die Möglichkeit, dieser äußerst bedenklichen Entwicklung entgegenzuwirken, als der Herr Bundeskanzler? Ich fordere ihn auch hier auf, den § 16 im Gesetzentwurf zur Ausgliederung der Bundestheater, der den Publikumsbeirat zum Inhalt hat, zu streichen. Von Kompromissen, wie sie hier angesprochen wurden, halte ich in diesem Fall nichts, denn sie würden nur Verwirrung stiften, und die folgenden leidigen Auseinandersetzungen dienen sicherlich nicht einer gedeihlichen Kulturpolitik, die wir brauchen. Unsere Kulturschaffenden haben dies nicht verdient.

Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Es ist mir auch ein Anliegen, abschließend noch kurz auf den Bereich des Konsumentenschutzes einzugehen. Im Budget sind dafür nur 3 Millionen Schilling vorgesehen, was deutlich zeigt, daß die Anliegen der Verbraucherinnen und Verbraucher der Bundesregierung nicht sehr viel wert sind, zumindest was den finanziellen Aufwand betrifft. Es wäre aber durchaus möglich, daß trotz dieses bescheidenen Budgets Verbesserungen im Bereich des Konsumentenschutzes zu bewirken sind.

Eine Bereich, der mir besonders am Herzen liegt, ist der bessere Schutz bei den sogenannten Haustürgeschäften. Eine Verbesserung im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten wäre, das gesetzliche Rücktrittsrecht bei dieser Art von Verkäufen auszuweiten. Wie bekannt, fand am 27. März dieses Jahres hier im Haus eine Enquete zum Thema seniorengerechte Novellierung des Konsumentenschutzgesetzes statt, bei der auch der Herr Justizminister Michalek eine Ausweitung des Rücktrittsrechts bei Haustürgeschäften als aktuelles Vorhaben seines Ressorts bezeichnete.

Nach den Beschwerden Betroffener zu schließen, wird bei diesen Geschäften offensichtlich des öfteren versucht, durch eine nicht korrekte Datumsangabe beziehungsweise ungenügende Aufklärung des Konsumenten über seine Rechte die Rücktrittsmöglichkeiten von Verträgen zu umgehen. Es werden bei solchen Geschäften seitens der verkaufenden Personen oft Argumente vorgebracht, die speziell auf Seniorinnen und Senioren zugeschnitten sind.

Es ist auch bekannt - das wissen wir alle -, daß besonders für ältere Menschen die Gesundheit ein wichtiger Bestandteil ihres Wohlbefindens ist. Gerade aus diesem Grund werden Gesundheitsprodukte in großer Vielfalt angeboten, und viele ältere Menschen werden beim Kauf solcher Produkte geradezu überrumpelt.

Für den Bereich des Zeitschriftenhandels, wo es ebenfalls häufig Beschwerden dieser Art gab, wurde der § 26a des Konsumentenschutzgesetzes eingeführt, um dem Konsumenten eine bessere Absicherung der Rücktrittsmöglichkeiten einzuräumen.

Ich glaube daher, daß es angesichts der erwähnten Tatsachen sinnvoll ist, die Bestimmungen dieses Paragraphen auf alle Bereiche des Haustürverkaufes auszuweiten.

Meine Damen und Herren! Es gibt noch viele andere Problembereiche, die speziell die Seniorinnen und Senioren betreffen, zum Beispiel Werbefahrten oder Seniorenmessen, wo ebenfalls häufig Betrügereien stattfinden. Ich hoffe, daß wir hier gemeinsam tätig werden, um rechtliche Verbesserungen zu erreichen.


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