Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 111

Löcher zu stopfen. Die AMS-Verantwortlichen in den Bundesländern sagen uns, es seien eben keine Mittel mehr für die Qualifizierung von Frauen, für die Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen da. - Das ist eine Tatsache!

Meiner Meinung nach haben schon bisher diese Wiedereinsteigerinnenkurse nicht im besonderen Maße gefruchtet. Ich verweise noch einmal auf das Beispiel Tirol. Wenn in zehn Jahren 350 Wiedereinsteigerinnen in Tirol qualifiziert werden - das ist dem AMS eine Jubelmeldung wert -, dann sollte man die Anforderungen an die Qualifikation von Wiedereinsteigerinnen grundsätzlich überdenken.

Ich sage noch eines - das fällt nicht ausschließlich in Ihren Bereich -: Ob wir insgesamt genügend Mittel zur Verfügung haben, auch von europäischer Seite her, um neue Arbeitszeitmodelle, um neue Arbeitsformen für Frauen insgesamt entwickeln und erproben zu können, das lasse ich einmal dahingestellt.

Was mir aufgefallen ist, ist folgendes: Allein in diesem Zusammenhang sind in der letzten Fassung sozusagen einige Punkte abhanden gekommen. Das hat mich deshalb so verwundert, weil Kollegin Gatterer von der ÖVP so sehr bedauert hat, daß die Frauenförderpläne nicht mehr aufscheinen. Ich nehme nicht an - ich kenne Ihre Position in diesem Zusammenhang -, daß Sie in Vertretung der SPÖ diese Frauenförderpläne haben verschwinden lassen. Umso mehr bin ich überrascht, wenn von seiten der ÖVP auf einmal Bedauern in diese Richtung geäußert wird.

Was in diesem ersten Teil dazugekommen ist, ist die familienfreundliche Arbeitswelt. Da muß ich noch einmal betonen: "Familienfreundlich" ist nicht "frauenfreundlich"! (Abg. Rosemarie Bauer: Muß nicht frauenfreundlich sein!) Eine familienfreundliche Arbeitswelt ist kein frauenpolitisches Instrument. Ich gestehe zu, daß Frauen eine echte Wahlmöglichkeit haben sollen (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer), aber diese Wahlmöglichkeit, Frau Kollegin Bauer, haben Frauen nicht, solange sie ohne Erwerbstätigkeit sozialrechtlich nicht abgesichert sind, solange sie ohne Erwerbstätigkeit keinen Anspruch auf Pension haben, solange sie keine sozialrechtliche Absicherung haben. Man tauscht doch nur eine Abhängigkeit gegen eine andere aus, die Abhängigkeit besteht dann vom Ehepartner.

Noch etwas muß ich Ihnen sagen: Mit dieser konsequenten Forderung nach Vereinbarkeit von Familienarbeit und Erwerbsarbeit zementieren wir den Status quo, daß Familienarbeit primär Frauenarbeit ist, ein. Mit der konsequenten Forderung nach Vereinbarkeit, nach mehr Teilzeitarbeit wollen wir Bedingungen schaffen, die es Frauen ermöglichen, auch in aller Zukunft Betreuungsarbeit und Erwerbsarbeit möglichst günstig nebeneinander zu bewältigen. (Abg. Rosemarie Bauer: Das müssen Sie aber den Frauen sagen!)

Ich spreche hier nicht die Meinung der ÖVP-Frauengruppen nach, sondern ich vertrete meine eigene Meinung, Frau Kollegin Bauer. Diese Gefahr besteht einfach, und wir wissen auch, daß Teilzeitarbeit mit 20 Stunden pro Woche eigentlich ein Bumerang für die Frauen ist, daß sie deshalb Kompetenzen abgeben müssen, Karrierebrüche haben, und wir wissen, daß es sich dann primär um minderqualifizierte Tätigkeiten für Frauen handelt.

Das bedeutet, daß die bessere Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise Betreuungsarbeit und Beruf ausschließlich zu Lasten der Frauen geht. Wir brauchen daher andere Modelle. Wir brauchen ein Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit, aber für beide Partner, so wie das zum Beispiel in Schweden der Fall ist. Frau Ministerin! Für einen konkreten diesbezüglichen Vorschlag hätten Sie jedenfalls die Unterstützung der Frauen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abg. Dr. Konrad.)

Was ich auf jeden Fall vermisse - Frau Kollegin Kammerlander hat das bereits angesprochen -, ist ein Frauenberatungsförderungsgesetz. Es existiert ein fix und fertiger Entwurf noch von Ihrer Vorgängerin aus dem Jahr 1996. Ich meine, da könnten Sie, Frau Ministerin, schon politisches Gewicht zeigen, Ihren politischen Willen zumindest einmal klar ausdrücken, daß es, genauso wie es ein Familienberatungsgesetz gibt, auch ein Frauenberatungsförderungsgesetz geben soll.


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