Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 113

Es gibt hoffentlich bald eine Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck - da gab es ein zähes Ringen, noch gibt es sie nicht! Es gibt ein Frauen-Busineß-Center in Wien, in Graz - dank Ihrer Vorgängerin. Es gibt Interventionsstellen - diese gehen auch noch auf Frau Ministerin Konrad zurück. Aber es gibt eine schleißige Formulierung im Artikel 7 der Bundesverfassung, die den Abbau von Benachteiligungen der Beliebigkeit überläßt. Es gibt eine mögliche Absicherung bei den geringfügigen Beschäftigungen, wobei die Freiwilligkeit rein fiktiv ist und Arbeitgeber - jedenfalls dann, wenn sie eineinhalb, theoretisch gesprochen, geringfügig Beschäftigte haben - Arbeitgeberbeiträge zu zahlen haben, die Frauen nicht zugute kommen.

Auch in diesem Zusammenhang wundere ich mich über Frau Kollegin Gatterer, nämlich darüber, daß sie sich über Arbeitskosten erhöhende Maßnahmen so freuen kann, die keine sozialen Auswirkungen haben.

Doch dann, Frau Ministerin, sind wir schon ziemlich fertig. Es gibt zwar noch die eine oder andere Broschüre beziehungsweise Informationsschrift, aber dann gehen mir schon die Beispiele aus.

Das ist kein besonders erfreuliches Ergebnis (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) - ich komme schon zum Schlußsatz, Herr Präsident! - für dreieinhalb Jahre - diesen Zeitraum kann ich noch überblicken -, schon gar nicht nach einem Frauen-Volksbegehren mit 650 000 Unterschriften.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Schon allein aufgrund dieser Erfahrungen fehlt mir das Vertrauen in die Umsetzung. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Konrad. - Bitte.

18.29

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Vertreter der Volksanwaltschaft! Herr Rechnungshofpräsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mein Augenmerk zuerst auf Maßnahmen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt legen, auf Maßnahmen, die die Regierung und die Frauenministerin planen und die sie auch in den Nationalen Aktionsplan zur Beschäftigung aufgenommen haben.

Für uns Sozialdemokratinnen ist es besonders wichtig, wirksame und nachhaltige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu entwickeln, weil wir dazu stehen - das darf ich auch Frau Abgeordneter Gatterer sagen -, daß Berufsarbeit die Basis für die Existenzsicherung auch für Frauen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich begrüße es deshalb, daß die Angebote zur Qualifizierung arbeitsloser und arbeitsuchender Frauen ausgebaut werden sollen. Das ist - das wurde heute schon angesprochen - Aufgabe des AMS; das ist keine Fleißaufgabe, die erfüllt wird, wenn es gerade nichts Wichtigeres zu tun gibt. Damit wird das Arbeitsmarktservice mit einer ganz klaren Vorgabe beauftragt werden, und dafür müssen selbstverständlich auch ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Ich begrüße, daß der Nationale Aktionsplan zur Beschäftigung die Einrichtung und den Ausbau weiterer regionaler Frauenstiftungen vorsieht. Die vorhandenen Arbeitsstiftungen - das wissen wir - kommen derzeit nämlich in erster Linie den männlichen Arbeitnehmern zugute, und die einzige Frauenstiftung, die es in Österreich bislang gibt, die Frauenstiftung Steyr, zeigt deutlich, daß der Bedarf vorhanden ist, denn sie bewährt sich seit Jahren.

Meine Damen und Herren! Ich finde es gut und wichtig, daß es für Frauen, die sich selbständig machen wollen, gezielte Beratung und Förderung gibt und in Zukunft verstärkt geben soll. Das macht vor allem die Frauenministerin mit der Förderung des Busineßfrauencenter-Netzwerk. Diese Beratung und diese Förderung sind vor allem für Frauen wichtig, die den Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit planen, und sie sollen diesen Einstieg unterstützen. Gerade in diesem Bereich sind eine gute, realistische und verantwortungsbewußte Beratung und eine


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