Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 114

Unterstützung notwendig, wenn Frauen ihre Existenz mit selbständiger Berufstätigkeit, mit der unternehmerischen Umsetzung ihrer Ideen, Kenntnisse und Erfahrungen sichern wollen.

Darüber hinaus hoffe ich, daß sich die geplante Förderung oder Bevorzugung oder Honorierung von Unternehmen, die Frauenförderpläne entwickeln und implementieren, auch tatsächlich als Gleichstellungsmaßnahme bewährt. Da werden wir sehr genau hinschauen müssen, und das werden wir sicherlich überprüfen.

Ein eigener informeller EU-Ministerrat, der, wie Sie wissen, Anfang Juli in Innsbruck stattfinden wird, wird sich mit dem Thema "Arbeit und Gleichstellung" befassen, und ich bin überzeugt davon, daß dieser Minister- und Ministerinnenrat entsprechende Ergebnisse zeitigen wird.

Ich möchte noch auf zwei weitere Schwerpunkte der Frauenministerin zu sprechen kommen und etwas näher eingehen; sie sind bereits von meinen Vorrednerinnen angesprochen worden.

Zuerst kurz zu den Frauenservice- und Frauenberatungsstellen: Seit vielen Jahren bewähren sich die 26 Frauenberatungs- und Frauenservicestellen in ganz Österreich. Diese Einrichtungen, die einen Förderungsschwerpunkt der Frauenministerin darstellen, sind in den letzten Jahren zwar besser dotiert worden als früher - aber ich stimme mit Kollegin Schaffenrath überein, daß das bestimmt noch nicht genug ist und daß es diesbezüglich auch regionale Unterschiede gibt -, aber sie haben, was auch wir von der sozialdemokratischen Fraktion bedauern, immer noch den Status von Projekten. Das sollte sich aus unserer Sicht ändern. Frauenberatungsstellen sollten endlich so selbstverständlich werden - ich sage es einmal so, um alle anzusprechen - wie Polizeiwachstuben, auch wenn sie etwas ganz anderes sind. Ihre Existenz muß ebenso selbstverständlich gesichert sein, ohne dauernden Legitimationszwang.

Es gibt - Kollegin Schaffenrath hat es schon angesprochen - einen Gesetzentwurf, eine Überlegung dazu, die schon vor einiger Zeit ausgearbeitet worden ist, und auch ich würde mir wünschen, daß dieser Schritt bald gesetzt wird. (Abg. Mag. Kammerlander: Wozu dann noch eine Studie, wozu dann noch eine Untersuchung? Das ist nur Zeitverzögerung!) - Ich rede nicht von einer Untersuchung (Abg. Mag. Kammerlander: Aber Ihre Ministerin!) - Sie müssen mir zuhören! -, sondern es liegt ein Entwurf vor, und es geht nun um die Umsetzung. An dieser Umsetzung wollen wir alle miteinander arbeiten. Wenn wir alle das gemeinsam tragen, dann wird diese Umsetzung sicherlich in absehbarer Zeit möglich sein. Das wäre ein Schritt, der die Frauenberatungsstellen aus dem Projektstadium, das eigentlich längst keines mehr ist, herausführen und - das wäre eine Möglichkeit - als strukturelles Angebot, das dann eben den Frauen zur Verfügung steht, fix und selbstverständlich etablieren würde. (Abg. Mag. Kammerlander: Ja, und sofort bitte!)

Ich komme noch auf einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Frauenministerin zu sprechen, nämlich das Engagement gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Ähnlich selbstverständlich wie die Frauenberatungsstellen und Frauenservicestellen sollten auch die Interventionsstellen gegen Gewalt werden, die wir zur Vollziehung des Gesetzes gegen Gewalt in der Familie und des damit verbundenen Wegweiserechts eingerichtet haben. Ich habe immer - jene, die mich länger kennen, wissen das - für die gesetzliche Verankerung dieser Interventionsstellen plädiert, und die ersten, seit zwei Jahren gemachten Erfahrungen der Interventionsstellen zeigen auch, wie dringend notwendig es ist, daß sie als verpflichtende Drehscheiben zwischen Polizei, Justiz und den Opferschutzeinrichtungen eingebunden werden. Die Zusammenarbeit im Interesse aller Beteiligten und Betroffenen wäre sicherlich leichter und damit wahrscheinlich auch noch erfolgreicher, wenn die Interventionsstellen einen gesetzlich definierten Status bekämen.

Wenn wir es mit dem entschiedenen Kampf gegen Gewalt an Frauen und Kindern wirklich ernst meinen - und davon gehe ich aus -, dann müssen wir dafür sorgen, daß die Interventionsstellen auch effektiv arbeiten können, und dazu müssen sie mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Es ist unerläßlich, daß für den Kampf gegen Gewalt in der Familie finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, und es ist klar - das muß ich hier wirklich betonen -, daß diese nicht nur aus dem Budget der Frauenministerin kommen können. Das gilt im übrigen für alle Aktivitäten der Frauenministerin. Auch wenn sie in diesem kleinen Ressort geplant, vor


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