Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 121. Sitzung / 148

oper GesmbH, die Staatsoper GesmbH und Theaterservice GesmbH, wobei die drei Bühnengesellschaften jeweils von zwei Geschäftsführenden geführt werden: von einem für die künstlerischen und von einem für die kaufmännischen Angelegenheiten, wobei dem künstlerischen Geschäftsführer ein Budget zugewiesen wird, in dessen Rahmen er sich frei bewegen kann. - So weit, so gut. Das halte ich für positiv im Sinne der Eigenverantwortung für das Budget. Ob es allerdings gelingen wird, die zwei kritischen Kostenstellen in den Griff zu bekommen, nämlich die Pensionen und die Technik, wage ich ein ganz klein wenig zu bezweifeln, und ob die Bundestheater nach der Ausgliederung billiger werden, weiß ich auch nicht, denn die Zielsetzung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewinne zu erzielen, wird von den Staatsbühnen schwer erreicht werden können.

Laut § 7 Abs. 2 des Bundestheaterorganisationsgesetzes wird den neuen Gesellschaften jährlich eine Basisabgeltung von 1,8 Milliarden Schilling zur Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages gewährt. Dieser Beitrag wurde vom Budget 1998 aus berechnet, wobei der Pensionsaufwand nicht von den Häusern zu tragen sein wird. Falls die Theater - trotz sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Gebarung - weitere Mittel brauchen, wird sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung davonstehlen. Insofern wird bei den Bundestheatern alles beim alten bleiben.

Abschließend noch ein Wort zum Publikumsbeirat, der dieser Theaterholding GesmbH beigeordnet ist: Seine Tätigkeit ist rein beratender Natur, Mitbestimmungsrechte hat er keine. Allerdings sitzt er im Aufsichtsrat und ist somit für Personalentscheidungen und Ensembleentscheidungen mit zuständig. Er hat Fachempfehlungen in Angelegenheiten der Theater abzugeben, etwa zu Fragen im Zusammenhang mit der Erfüllung des kulturpolitischen Auftrages. Und da wird es problematisch - abgesehen von der Zusammensetzung des Publikumsbeirates mit Vertretern des Bundesjugendringes und des Seniorenrates. Ich verweise darauf, daß alle Direktoren gegen einen solchen Beirat sind, daß sich viele darüber lustig machen und ihn als "Geschmackspolizei" bezeichnen. Herr Blaha spricht in diesem Zusammenhang von einem "vormärzlichen Schwank" aus der kulturpolitischen Gegenwart einer großen österreichischen Partei, von "Quotenjagd" und "Zensurnähe". - In Wirklichkeit ist es eine ganz kleine, verspätete "Lex Peymann", weil man Angst hat vor der sozialen und kulturellen Kontrolle, die ein ganz klein wenig verlorengegangen ist mit diesem Beirat. Daher wäre ich dafür, diesen Beirat fallenzulassen.

In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" schreibt Ulrich Weinzierl:

"Welche Aufgabe der künftige Hohe Rat erfüllen soll, weiß niemand genau, und das ist das feine daran. Dafür wird er mindestens dreimal jährlich zusammentreten und 24 Köpfe zählen. Mitglieder des Beirates sind sowohl die Grazer Autorenversammlung als auch der PEN-Klub, der Bundesjugendring und der Seniorenrat. Seltsam, daß der Tierschutzverein, die katholische Kirche und der Freidenkerbund von der demokratischen Partizipation ausgesperrt bleiben." Auch die Begeisterung der Intendanten hält sich in Grenzen. "Ioan Holender nennt sie ,sehr unnötig', Klaus Bachler einen ,Witz', sein Nachfolger in der Volksoper, Dominique Menta eine ,grundsätzliche idiotische Idee'. ... Wir sehen das naturgemäß anders als die unheilige Allianz direktorialen Hochmutes. Erstens war es immer schon gut, altösterreichische Beamtentradition, Probleme zu schaffen, wo keine sind. Zweitens, diese entweder durch Liegenlassen oder die Bildung von Kommissionen und Subkommissionen einer allfälligen Erledigung zuzuführen." - Zitatende.

Ich stimme dem zu. Er ist ein ganz klein wenig krank, dieser Publikumsbeirat. Das spricht dafür, den Beirat justament beizubehalten, denn was niemand will, hat in Österreich allemal gute Chancen, durchgesetzt zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. Restredezeit: 6 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

21.16

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Uns wurde nun knapp vor Schluß der Sitzung ein


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