Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 39

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ger geschützt sei als der stationäre. Ich glaube, daß wir unsere Spitäler nicht schützen müssen, sondern wir müssen etwas tun, damit sie wirtschaftlich arbeiten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Leider muß auch festgestellt werden, daß die Zahl der Spitalseinweisungen auch nach Einführung des neuen LKF-Systems weiter gestiegen ist. Mittlerweile wird jeder vierte Österreicher einmal pro Jahr in ein Krankenhaus eingewiesen, was wieder dazu führt, daß Österreich diesbezüglich den ersten Platz in der Europäischen Union einnimmt.

Wenn man jüngsten Zeitungsmeldungen Glauben schenken darf, dann bedienen sich Spitalserhalter des Tricks des Punkteoptimierens. So wird eine Nebendiagnose, die mehr Punkte als die ursprüngliche Indikation bringt, zur Punkteabrechnung herangezogen. Weiters erwachen die Patienten automatisch im Intensivbett – ob sie es brauchen oder nicht –, nur weil es dafür mehr Punkte gibt, das heißt mehr Geldmittel. Oder: Die Patienten werden vor dem Wochenende entlassen und am folgenden Montag wieder eingewiesen, und zwar nur deshalb, weil es für das behandlungsfreie Wochenende keine Punkte gibt. Und da stellt sich die Frage: Ist das die Gesundheitspolitik, die wir brauchen?

Sollte es stimmen, daß es bereits Computerprogramme für Diagnosetrickserei gibt, so muß alles unternommen werden, um diese hintanzuhalten und die Verantwortlichen auch zur Rechenschaft zu ziehen, Frau Ministerin!

Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Ich bedauere, daß all diese Leistungen seit Inkrafttreten des neuen Krankenanstaltengesetzes nicht mehr dem Kompetenzbereich des Bundes und schon gar nicht dem des Gesundheitsressorts unterliegen. Sozialversicherungen und Länder bestimmen, für den Bund bleibt lediglich übrig, ohne jede Möglichkeit der Einflußnahme seinen Bundesbeitrag zur Spitalsfinanzierung abzuliefern: für das Jahr 1999 laut Bundesvoranschlag knapp 6,5 Milliarden Schilling. Ich wage heute schon zu bezweifeln, und zwar aufgrund der fehlenden Bundeskompetenz, daß die Kostensteigerungen bei den Krankenanstalten nachhaltig eingedämmt werden, was der eigentliche Sinn und Zweck der Ausgliederung war.

In diesem Zusammenhang ist es besonders bedauerlich, daß die Mittel für echte Gesundheitsvorsorgemaßnahmen auch weiterhin bescheiden sein werden. So werden nach den Radikalkürzungen durch das Sparpaket des Jahres 1996 die Mittel für die Gesundheitsförderung auch für das Jahr 1999 unverändert auf dem niedrigen Stand eingefroren. AIDS-Hilfe und Bekämpfung des Suchtmittelmißbrauchs sind leider die besonders leidtragenden Bereiche.

Angesichts des 10prozentigen Rückgangs bei der Inanspruchnahme der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen ist Feuer auf dem Dach und große Besorgnis angebracht. Frau Ministerin! Es ehrt Sie, daß das Impfprogramm eine rühmliche – die einzige rühmliche – Ausnahme ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Ich muß leider auch feststellen, daß echte Gesundheitspolitik weder im Gesundheitsressort des Bundes noch bei den Krankenkassen gemacht wird. Die Krankenkassen verwalten das Geld der Beitragszahler, lassen aber eine zielführende Gesundheitspolitik vermissen. Von seiten der Sozialversicherungen wird Krankenpolitik gemacht, und die Beitragszahler müssen tatenlos zusehen, wie einfach Beiträge erhöht werden, wenn die Geldmittel wieder einmal nicht ausreichen; noch einmal erwähne ich die Krankenscheingebühr.

Frau Ministerin! Ich verstehe nicht, daß Sie es den Krankenkassen ermöglichen wollen, in ihren Ambulatorien festsitzenden Zahnersatz anzubieten. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, auch ich verwahre mich dagegen, daß PatientInnen oder allgemein KosumentInnen überhöhte Preise zu zahlen haben. Nur: Im Bereich der Zahnkronen steckt ein tiefgreifendes Problem dahinter, nämlich die Kostenunwahrheit bei der Tarifgestaltung für zahnärztliche Behandlungen.

Solange zum Beispiel Wurzelextraktionen, die mitunter ein aufwendiger Eingriff sind, nur wenige hundert Schilling wert sind oder – ein anderes Beispiel – für eine Zahnsteinentfernung unter 100 S festgesetzt sind, kann man es den Zahnärzten nicht verübeln, andere Behandlungen höher zu kalkulieren, weil sie dazu gezwungen sind. Da muß zuerst angesetzt werden, es müs


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