Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 123. Sitzung / Seite 116

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Ich möchte nur noch eine politische Dimension, die in der Antwort des Herrn Bundeskanzlers zu hören war, beleuchten: Man müsse anderen Staaten das Betreiben von AKW zugestehen, weil es ja letztlich auch in westeuropäischen Staaten solche gibt, und wir akzeptieren müßten, daß die Souveränität so weit geht, daß man auch ein AKW in Betrieb nehmen kann. – Ich behaupte von dieser Stelle aus, daß es keine Selbstverständlichkeit ist, zuzugestehen, daß andere Staaten in unserem Umfeld – egal, ob sie jetzt auf der westlichen oder der östlichen Seite Österreichs liegen – AKW in Betrieb nehmen können. Denn die Gefährdung, die von diesen AKW ausgeht, ist schlicht und einfach nicht versicherbar.

Wir alle wissen, daß die internationalen Übereinkommen darauf abzielen, daß gerade diese Versicherbarkeit nicht notwendig ist. Wir wissen, daß in Wirklichkeit die Atomhaftung auch deshalb so lasch gemacht worden ist, weil es einen Druck jener großen, primär westlichen Firmen gibt, die eine scharfe Atomhaftung einfach deswegen ablehnen, weil sie dann AKW nicht bauen dürften. Wenn sie für die Schäden, die durch Atomkraftwerke entstehen, haften müßten, würden sie das wirtschaftlich nicht durchziehen.

Daher, meine Damen und Herren, ist es notwendig, das Atomhaftungsgesetz nicht länger zu verschieben, sondern auch auf österreichischer Seite endlich ein Atomhaftungsgesetz, das Vorbildcharakter für die Europäische Union und auch unsere Nachbarstaaten hat, zu machen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist auch im Rahmen der Europäischen Union – und ich betone: auch im Rahmen der Europäischen Union – und den Beitrittskandidaten auf östlicher Seite klarzulegen, daß endlich aufgehört werden muß, Lasten im Bereich der Energieversorgung zu schaffen, die noch auf nachfolgende Generationen nachwirken werden. Das ist doch überhaupt keine Frage! Aber niemand ist bereit, auch nicht im Rahmen der Europäischen Union, ein klares Wort dahin gehend zu finden, daß Nachhaltigkeit nicht nur in politischen Reden vorkommen darf, sondern auch in den gesetzlichen Rahmenbedingungen grundgelegt werden muß. Wenn Nachhaltigkeit nicht nur im Nationalen Umweltplan Österreichs, sondern auch, wie wir hören, im Vertrag von Maastricht immer stärker an Kontur gewinnt, dann wäre es notwendig klarzulegen, daß eine friedliche Nutzung der Atomenergie in Europa nicht weiter vorangetrieben werden darf.

Herr Abgeordneter Schweitzer! Jetzt kommt wieder jener Entschließungsantrag ins Spiel, den wir im Juli letzten Jahres als Fünf-Parteien-Antrag beschlossen haben. Alle fünf Fraktionen hier in diesem Hause haben beschlossen, daß der EURATOM-Vertrag dahin gehend geändert werden soll, daß es nicht mehr – wie es jetzt noch formuliert ist – um den Aufbau einer mächtigen, wirtschaftsorientierten Kernenergie in Europa gehen soll, sondern daß sich EURATOM darauf zurückziehen soll, jene Lasten, die jetzt bestehen, vom Sicherheitstechnischen her zu beobachten und zu überwachen, also in Wahrheit einen gezielten Ausstieg anzugehen.

Die Grundlagen der Europäischen Union bezüglich des EURATOM-Vertrages besagen immer noch, daß man einen Ausbau der Kernenergie braucht. Und das ist zu ändern. Ich hoffe, wenn das nächste Mal im Europaparlament ein solcher Antrag liegen wird, daß es von allen Fraktionen und Abgeordneten der österreichischen Parteien Zustimmung geben wird – und es nicht so ist, wie es schon einmal vorgekommen ist, daß eine Fraktion dann nicht mitzieht.

Meine Damen und Herren! Es gibt eine Schwierigkeit: Einerseits sagen wir den osteuropäischen Staaten immer wieder, sie sollen doch Alternativen nutzen, andererseits haben wir in Österreich keine oder nur sehr wenige Beispiele einer Alternativenergienutzung vorzuweisen.

Ich erinnere Sie daran, meine Damen und Herren, daß nicht nur das Kraft-Wärme-Koppelungs-Potential in der Slowakei groß ist, sondern es ist auch in Österreich groß. Aber es gibt in Österreich keine Rahmenbedingungen, welche die Nutzung dieses Potentials nahelegen. Schauen Sie sich das ElWOG an, das derzeit verhandelt wird. Auch da werden die erneuerbaren Energieträger in Wahrheit schlecht behandelt. (Zwischenruf des Abg. Kopf. )

So lange wir in Österreich nicht den Mut dazu haben, Herr Abgeordneter Kopf, ein Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz zu machen, das nicht nur den Forderungen der Landeshauptleute Rechnung trägt, sondern auch den Erfordernissen des Nationalen Umweltplanes und ins


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