Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 34

Sie haben seit Jahren in dieser Causa nichts getan, absolut nichts. Hätte ich mich für die Lösung dieser Probleme nicht so massiv eingesetzt, dann wäre bis heute nicht einmal die Diskussion darüber geführt worden.

Voriges Jahr - es war ungefähr im Juni - gab es im Rahmen des Petitionsausschusses eine Begehung mit Blindenführhunden und anschließend eine Stellungnahme der Abgeordneten des Ausschusses, in der auch die Frage inkludiert war, was Sie denn jetzt zu tun gedenken, um die wirklich nicht mehr haltbare Situation in diesem Bereich zu verändern. Da haben sowohl Frau Gatterer als auch die Vertreter der SPÖ mit grinsendem Gesicht in die Kamera schauend gesagt: Wir werden alles tun, das kann doch nicht die Wahrheit sein, wie die Situation jetzt ist, da muß sich rasch etwas ändern!

Wissen Sie, was sich geändert hat, Frau Ministerin? - Sie haben einen Antrag gemacht, in welchem steht, daß Sie dieses Thema ehebaldigst behandeln werden, damit blinde Menschen ein Recht auf ihren Blindenführhund bekommen. Das wurde uns versprochen. Symbolisch möchte ich Ihnen diesen Blindenführhund geben. (Beifall bei den Grünen. - Abg. Haidlmayr überreicht Frau Bundesministerin Hostasch einen Plüschhund mit einer Blindenschleife auf der Pfote.)

Aber, Frau Ministerin - und jetzt wird es interessant! -, Sie haben zuvor gesagt und sich damit gerühmt, daß es in Fällen, in welchen eine Bedürftigkeit vorliegt, bereits Zuschüsse gibt, wenn blinde Menschen einen Blindenführhund brauchen. Frau Ministerin! Der Entschließungsantrag der Grünen, den ich jetzt einbringen werde, geht dahin, daß es keine Almosenleistung für blinde Menschen sein soll, wenn sie einen Blindenführhund bekommen, sondern daß sie einen klaren Anspruch darauf im Rahmen der Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln haben sollen.

Wir haben diesbezüglich einen Antrag eingebracht, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 31. Dezember Gespräche darüber aufzunehmen, um festzulegen, daß Blindenführhunde, Assistenzhunde und Begleithunde als Hilfsmittel in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen werden und es eine klare Qualitätssicherung für die Ausbildung und für die Prüfung der Blindenführhunde geben soll. (Abg. Mag. Guggenberger: Das sollen wir alles in ein Gesetz hineingeben?)

Diese Forderung haben jetzt SPÖ und ÖVP mehr oder weniger auch erhoben, aber völlig anders formuliert. Es ist keine Rede mehr vom Blindenführhund als Hilfsmittel und davon, wie die Qualitätskriterien für die Ausbildung und für die Prüfung der Blindenführhunde auszusehen haben, und vor allem steht noch nicht fest, bis wann es endlich zu einer klaren Regelung kommen soll.

Frau Ministerin! Wir fordern, daß es bis zum 31. Dezember 1998 zu einer Regelung kommt, und nicht, wie der Antrag von Herrn Guggenberger, Frau Kallat und Frau Reitsamer lautet, "ehebaldigst". (Abg. Wurmitzer: Das ist noch schneller!) Wenn "ehebaldigst" für Sie bedeutet, daß Sie die Lösung der Probleme behinderter Menschen so ehebaldigst in Angriff nehmen, wie Sie es die letzten Jahre getan haben, dann weiß ich, daß Sie mit "ehebaldigst" meinen, daß es in den nächsten zehn, 15 Jahren geschehen soll. Das darf doch bitte nicht möglich sein! (Abg. Mag. Guggenberger: Das ist mit den Betroffenen so vereinbart worden!)

Das stimmt nicht, sondern das möchten Sie gerne so haben. Benützen Sie bitte nicht die Betroffenen für diese Farce, denn die Betroffenen wollen in Wirklichkeit etwas anderes. Ich habe erst vor Stunden mit den Betroffenen gesprochen - im Gegensatz zu Ihnen. Sie waren heute hier im Haus und haben wieder ihre Forderungen sehr klar und deutlich formuliert. (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Entschuldigen Sie, Sie müssen den Text des Entschließungsantrages verlesen; es sind nur ein paar Zeilen. Sie haben ihn vorgetragen und haben außerdem gesagt, daß er an die Bundesregierung gerichtet ist, obwohl er an die Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales gerichtet ist. Ich bitte Sie, diese sechs Zeilen zu verlesen.


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