Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 67

Frau Bundesministerin! Es ist an der Zeit, wirklich auch einmal jene Probleme anzusprechen, die zu einer Schwächung des österreichischen Gesundheitswesens führen!

Die Tagesordnung, die heute - ganz überraschend - um zwei weitere Punkte ergänzt wurde, beinhaltet fünf Ausschußberichte aus dem Gesundheitsausschuß, in welchen es ausschließlich um Gesundheitsberufe in Richtung Beschäftigungsinitiative geht. Diese betreffen in erster Linie Anträge der Opposition, aufgrund welcher es Tausende neu zu gründende Arbeitsplätze bei den Gesundheitsberufen gäbe. Wenn man zum Beispiel die Altenfachbetreuer/innen - ein Antrag von mir - und die Familienhelfer/innen auf eine feste berufliche Basis stellte und ihnen ein Berufsbild gäbe, könnte man Tausende Arbeitsplätze schaffen! Ähnlich verhält es sich mit den Anträgen des Liberalen Forums, daß man für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe eine zeitgemäße Regelung schafft oder die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären Sektor an den Fachhochschulen verankert. - Diese Punkte sind jedoch für die Koalitionsparteien kein Thema, all das wird von den Koalitionsparteien abgelehnt, während im selben Aufwaschen die ÖVP zum Beispiel eine Pressekonferenz nach der anderen abhält ... (Abg. Dr. Keppelmüller: Haben Sie eine Hausapotheke?) Ich spreche jetzt von der ÖVP, Sie sind jetzt noch nicht an der Reihe, aber Sie kommen schon noch dran!

Die ÖVP stellt sich bei den Arbeitsplatzbeschaffern an erste Stelle und sagt, daß sie 30 000 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen schafft. - Meine sehr verehrten Damen und Herren von der ÖVP! Mit dem Kardiotechnikergesetz haben Sie nicht 30 000 Arbeitsplätze geschaffen, nicht 3 000, nicht 300, auch nicht 30, nicht einmal drei, sondern nur eineinhalb pro Jahr! Das ist Ihre "Beschäftigungsinitiative"! Ich bin aber sehr froh darüber, daß Sie es geschafft haben, wenigstens eineinhalb neue Arbeitsplätze pro Jahr zu schaffen! Eineinhalb Kardiotechniker werden pro Jahr ausgebildet, und für diese Kardiotechniker - die wirklich eine gute Ausbildung brauchen, dazu stehe ich auch - hat man ein eigenes Gesetz gemacht. Es ist alles schnell gegangen, man hat das gut gemacht, man hat ein ganzes Gesetz gemacht, dieses hat den Gesundheitsausschuß passiert, und es ist tutti paletti. Bei anderen, arbeitsmäßig gleich aufwendigen Gesetze, durch welche man Tausende von Arbeitsplätzen schaffen könnte - Halbtagsarbeitsplätze gerade für Frauen, die, weil sie Kinder haben, nur halbtags arbeiten können -, sind Sie jedoch untätig. Und das zeigt das Scheitern der Beschäftigungspolitik dieser Koalitionsregierung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Beim Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Sie eingebracht haben, haben Sie - und das ist wirklich lustig! - den Kern des Gesetzes im Gesundheitsausschuß mit einem Abänderungsantrag in letzter Minute wieder streichen müssen. Es wäre wirklich der Kern des Gesetzes gewesen, daß Krankenpfleger mit einer einjährigen Ausbildung die Arbeit von medizinisch gehobenem Personal, von diplomierten Krankenschwestern und Krankenpflegern und Ärzten - wie beispielsweise Blutabnahme und Medikamentenverabreichung - verrichten dürfen. Es hat dann aber enorme Proteste durch die betroffenen Fachverbände, durch die Bundesfachgruppe für Gesundheitsberufe und vom Gewerkschaftsbund gegeben, die gesagt haben, daß ihnen kein EU-Mitgliedstaat bekannt ist, in welchem das Hilfspersonal dermaßen allein gelassen und überfordert wird. Sie haben das dann in letzter Minute noch repariert, wir haben dem zugestimmt, und daher werden wir der Novelle dieses Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes unsere Zustimmung geben.

Anders beim Kardiotechniker-Gesetz: Es gibt 39 Kardiotechniker in ganz Österreich; pro Jahr braucht man eineinhalb bis zwei neu ausgebildete. Dafür haben wir jetzt ein neues Gesetz. Der Beruf des Kardiotechnikers ist ein verantwortungsvoller Beruf. Er wird zur Gänze von österreichischem Personal abgedeckt. Mit dem Inhalt des Gesetzes betreffend Berufsausbildung kann man zufrieden sein; diese ist ganz im Sinne der Kardiotechniker. Mit den Nostrifikationsbestimmungen sind wir jedoch nicht einverstanden. Diese weisen einige Lücken auf, ähnlich wie die diesbezüglichen Bestimmungen im MTD-Gesetz, und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, sondern einen entsprechenden Antrag einbringen, der lautet:


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