Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 70

wird, ob es nicht möglich wäre, den Namen "Pflegehelfer" auf "Gesundheits- und Pflegeassistent" umzuändern.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend ganz kurz zum Antrag der ÖVP auf Änderung des Apothekengesetzes Stellung nehmen. Wir sehen keinen solchen Handlungsbedarf und halten diesen Weg schlichtweg für falsch. (Abg. Dr. Pumberger: Das hat der Koalitionspartner eingebracht!) Wir werden aber dieses Thema noch an anderer Stelle diskutieren. (Abg. Dr. Rasinger: Er denkt leider nicht an die Patienten, der Maier!)

Mir geht es darum, um es hier ganz klar zu sagen: Wir haben mit der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, der Einführung der Rufbereitschaft und dem Ärztearbeitszeitgesetz eine neue Struktur in der österreichischen Gesundheitspolitik geschaffen. Einen Stillstand kann es nicht geben. In diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, heute unseren Vorlagen Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Dr. Rasinger: An die Patienten denken!)

21.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klara Motter. - Bitte, Frau Abgeordnete.

21.54

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Maier, auf die Diskussion des Antrages zum Apothekengesetz bin ich gespannt, das muß ich Ihnen jetzt schon sagen. Ich hoffe, daß Sie jene Haltung, die Sie jetzt eingenommen haben, auch in der Diskussion aufrechterhalten, wenn wir im Gesundheitsausschuß darüber verhandeln werden.

Herr Kollege Pumberger! Was Oppositionsanträge anlangt, über die Sie vorhin festgestellt haben, daß sie nicht auf der Tagesordnung standen und jetzt nachträglich hinzugekommen sind, möchte ich Sie daran erinnern, daß wir sie letzten Mittwoch im Ausschuß behandelt haben. Sie sind vergessen worden, wurden deshalb erst nachträglich schnell noch auf die Tagesordnung gesetzt und werden jetzt enderledigt, nämlich abgelehnt. Leider ist es so! (Abg. Dr. Pumberger: Leider!)

Was das Kardiotechniker-Gesetz anlangt, möchte ich feststellen, daß der Dienst eines Kardiotechnikers - leider fehlt im Gesetz die weibliche oder eine geschlechtsneutrale Bezeichnung; da wir wissen, daß es in diesem Beruf bereits drei Damen gibt, möchte ich dem Gesetzgeber ans Herz legen, es in Zukunft zu unterlassen, nur die männliche Bezeichnung ins Gesetz zu schreiben -, daß dieser neue medizinische Beruf ein höchst verantwortungsvoller ist, wie übrigens alle Berufe im Gesundheitsbereich, denn überall steht die Qualität des Lebens von Menschen auf dem Spiel. Ähnlich wie im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz oder im MTD-Gesetz werden auch im Kardiotechniker-Gesetz Berufsbild, Ausbildung und die Anerkennung von Ausbildung gesetzlich geregelt. Das ist wichtig und auch richtig.

Für uns Liberale ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum man für derzeit 39 Kardiotechniker ein eigenes Gesetz machen muß. Das widerspricht den liberalen Grundsätzen des Bürokratieabbaus und der Reduzierung unseres Gesetzesdschungels ebenso wie dem liberalen Vertrauen zu Selbstverantwortung und Subsidiarität gerade bei weniger regulierten Berufen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir sind auch der Auffassung, daß optimale Ausbildungsmöglichkeiten nicht von Gesetzen garantiert werden, sondern vom Engagement der Betroffenen und von der Wichtigkeit, die man zum Beispiel dem Kardiotechnikerberuf in den Krankenhäusern beigemessen hat und auch in Zukunft beimessen wird. Leider wurde im Ausschuß meine Frage nicht beantwortet, aus welchem Grund es nicht möglich war, diesen Gesundheitsberuf im MTD- oder im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz unterzubringen. Ich möchte gerne einmal erfahren, warum der Weg zu dieser Regelung zwölf Jahre lang gedauert hat und warum man zur Eingliederung in bestehende Gesetze keine Möglichkeit gesehen hat. Da wir aus diesem Grund dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, kann ich es mir - auch aus zeitlichen Gründen - ersparen, näher auf seinen Inhalt einzugehen.


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