Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 71

Meine Damen und Herren! Zu unserem Antrag 445/A (E) betreffend Entkriminalisierung von Cannabis möchte ich sagen, daß ich die Uneinsichtigkeit der Mehrheit dieses Haus bedauere. Ich denke, man sollte nicht die Augen verschließen, wenn man - auch durch wissenschaftliche Erkenntnisse begründet - weiß, daß durch Gebrauch von Cannabisprodukten die gesundheitliche Gefährdung deutlich niedriger ist als jene durch Alkohol oder Nikotin. Diese unterliegen in Österreich ausschließlich den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes - und keinem anderen.

In diesem Zusammenhang kann auch die vorgebrachte Argumentation, Cannabis sei als Einstiegsdroge zu bewerten, widerlegt werden. (Abg. Steibl: Das glauben Sie wohl selbst nicht, Kollegin!) Sie ist nur insofern von Richtigkeit, als durch das derzeit praktizierte Abdrängen des Verkaufs von Haschisch und Marihuana in den illegalen Markt die Nähe zu anderen, gefährlichen Drogen herbeigeführt wird. Aus diesem Grund ist die Trennung der Märkte auch so wichtig, meine Damen und Herren!

Zum Antrag 678/A (E) betreffend Pilotprojekte für eine ärztlich kontrollierte Heroinabgabe an schwer süchtige PatientInnen - er wird heute von der Mehrheit hier ebenfalls abgelehnt werden - möchte ich festhalten, daß ich davon überzeugt bin, daß diese Diskussion noch lange nicht abgeschlossen ist und wir auch in Zukunft Gelegenheit dazu haben werden, uns mit dieser Materie auseinanderzusetzen. Ich bin überzeugt davon, daß medizinische Vernunft zum Durchbruch kommen wird. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich bin es geradezu gewohnt, daß unsere Entschließungsanträge abgelehnt werden, so auch der Entschließungsantrag 536/A (E) betreffend zeitgemäße Regelungen für alle Gesundheits- und Krankenpflegeberufe. Es steht im Raum, daß seit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes vom 1. September 1997 einige Gesundheitsberufe einer Regelung harren, so zum Beispiel Sanitätshilfsdienste, Rettungssanitäter, OrdinationsgehilfInnen oder Zahnärztliche AssistentInnen. Insbesondere die erhöhten Anforderungen an Medizin und Technik sowie die immer bedeutendere Stellung unterschiedlicher Therapieformen verlangen, daß im gesamten Gesundheitssektor die Ausbildungsordnungen und -bestimmungen reformiert und gesetzlich verankert werden.

Ich kann daher den Bogen zum nächsten Entschließungsantrag spannen. Er befaßt sich mit der Verankerung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im tertiären Sektor. Auch der Antrag 537/A (E) wurde im Ausschuß mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt, obwohl allseits bekannt sein müßte, daß angesichts der erweiterten Kompetenzen für Diplomierte gerade auch für Lehrende Begleitmaßnahmen geschaffen werden müssen, damit es zu keiner Nivellierung nach unten kommt.

Ich hoffe, daß hier in Zukunft Einsicht Platz greift, um ein ausgewogenes Gesundheitssystem in Österreich zu erhalten. Dem Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 745/A der Abgeordneten Mag. Guggenberger und Dr. Leiner betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden, werden wir unsere Zustimmung geben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Leiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

22.00

Abgeordneter Dr. Günther Leiner (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Mit einigen Gedanken zu dem Antrag, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird, möchte ich mich ganz kurz fassen. Die Zeit ist ja schon vorgerückt, und es werden sich noch viele Redner hier an dieser Stelle sozusagen austoben.

Der Bedarf an qualifizierten Pflegedienstleistungen ist offenkundig: Die Menschen werden immer älter. Dazu möchte ich nur ein paar Zahlen nennen. Bis zum Jahre 2010 wird die Zahl der 65jährigen um 33 Prozent und jene der 84jährigen um 75 Prozent steigen. Daß diese Menschen


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