Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 108

dig. Aber auch mit dem B-Führerschein plus Feuerwehrführerschein haben wir zwei Fliegen auf einen Schlag erwischt, denn es ist nicht mehr die alle fünf Jahre erfolgende Untersuchung für den B-Führerschein plus Feuerwehrführerschein notwendig.

Voraussetzung ist natürlich, daß der Betroffene im Besitz eines Feuerwehrdienstpasses, Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr und mindestens 18 Jahre alt ist, daß er praktische Kenntnisse hat und auch die gesundheitliche Eignung vorliegt. Diese Fakten werden durch den Landesfeuerwehrkommandanten kontrolliert. (Abg. Mag. Barmüller: Die Trinkfestigkeit wird nicht überprüft!) Und der Schein wird ebenfalls vom Landesfeuerwehrkommandanten ausgestellt werden.

Herr Abgeordneter Barmüller! Ich war vergangenes Wochenende bei einem Feuerwehrfest und habe auch mit dem Landeskommandanten darüber gesprochen und kann Ihnen sagen: Die Feuerwehr ist über diese Lösung sehr erfreut. Man ist damit zufrieden und dem Gesetzgeber dankbar dafür, daß er sich zu einer solchen Lösung durchringen konnte! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Angesichts der vorgerückten Zeit möchte ich nur noch einen Punkt erwähnen, den wir derzeit im Führerscheingesetz noch nicht regeln konnten, der aber zunehmend zum Problem wird: Durch das Tiertransportgesetz-Straße sind in den ländlichen Regionen Frächter kaum mehr bereit, Zucht- und Nutztiere etwa zu Versteigerungen zu transportieren. Das hat zur Folge, daß von den Bauern zunehmend PKW-Anhänger angeschafft werden, weil sie mit den Traktoren weite Strecken nicht zurücklegen können und so lange Anfahrtszeiten auch unzumutbar sind. In diesem Bereich gibt es Probleme, weil an den Versteigerungsorten dann abkassiert wird, weil in der Regel kein E-Führerschein vorhanden ist und meist das zulässige Höchstgewicht überschritten wird. Für diese Problematik sollten wir eine entsprechende Lösung finden, daß nämlich entweder ein vereinfachter Zugang zum E-Führerschein möglich ist, wenn die entsprechende Fahrpraxis vorhanden ist, oder daß man gewisse Ausnahmeregelungen schafft. Wir werden uns darüber in nächster Zeit noch Gedanken machen müssen! (Beifall bei der ÖVP.)

0.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hums. - Bitte, Herr Abgeordneter.

0.23

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister, gerade im Verkehrsbereich ist es notwendig, die Sicherheit auch durch die Tatsache zu heben, daß permanent das Bewußtsein geschärft wird und die Informationen über Neuregelungen auch wirklich an die Adressaten gelangen. Herr Bundesminister! Daher ersuche ich Sie, auch bei dieser Novelle wirklich alles dafür zu tun, daß die entsprechende Information tatsächlich erfolgt.

Das gilt auch für jene neu in die StVO aufgenommenen Verkehrsteilnehmer, die es bisher in der Praxis schon gegeben hat, die aber jetzt ins Gesetz neu aufgenommen wurden, nämlich die Rollschuhfahrer. Das ist eine notwendige und praxisgerechte Änderung; etliche Fußgänger, vor allem ältere, sehen diese Änderung allerdings mit gemischten Gefühlen. In der Norm steht, daß sich Rollschuhfahrer so zu verhalten haben, daß andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden, und daß sie ihre Geschwindigkeit auf Gehsteigen den Fußgängern anzupassen haben. - Es wird nicht leicht sein, die entsprechende Information durchzuführen, aber ich halte das für notwendig, denn auch das gehört zur Verkehrssicherheit.

Kollegin Moser, zur Frage des Transitverkehrs: Österreich hat mit dem Transitvertrag gemeinsam mit der Schweiz seinerzeit sicherlich Beachtliches geleistet. Die Schadstoffreduktion um mehr als 60 Prozent ist als Erfolg zu bezeichnen. Aber Sie haben völlig recht, daß das nicht die Endstation sein kann. Der Herr Bundesminister ist vehement bemüht, in der EU wesentliche Verbesserungen durchzusetzen, und dazu gehört ein fahrleistungsabhängiges Road-Pricing. Dazu gehört aber auch, daß die Bahnen international, auch vom Infrastrukturbereich her, so umgestaltet werden, daß ihr Angebot an die verladende Wirtschaft nicht nur den Transport Bahnhof - Bahnhof, sondern auch die Beförderung von Werkshalle zu Werkshalle und bis zum


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