Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 120

Mit dieser Regelung werden erstens die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die bisherigen Lizenznehmer - das sind A1, max.mobil. und Connect - nicht geändert. Zweitens wird der Ausbau einer marktbeherrschenden Stellung für die bisherigen Anbieter verhindert. Drittens wird für weiteren Wettbewerb auf dem Markt gesorgt. Viertens wird dem Staat eine weitere Budgeteinnahme aus der Versteigerung der vierten Handy-Lizenz gesichert.

Meine Damen und Herren! Damit bin ich auch schon am Ende, indem ich sage: Es ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zur modernen Entwicklung der österreichischen Telekommunikations-Situation. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste ist Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie haben noch 10 Minuten Redezeit zur Verfügung. - Bitte. (Abg. Dr. Mertel: Frau Doktor! Sind Sie schon wieder da?)

1.07

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Sie streichen einen Satz in einem Gesetz und streifen Millionen ein. Das ist auch der Sinn und Zweck, meine Vorredner haben zu Recht darauf hingewiesen. Es geht um Millionen, aber nach meiner Ansicht geht es um mehr. Man sollte bei dieser Änderung des Telekommunikationsgesetzes prinzipieller ansetzen und nicht nur zusätzliche Anbieter auf der 1 800-Megahertz-Frequenz vorsehen, sondern in erster Linie Rechtssicherheit für die Anrainer - für die Leute, die in der Umgebung von Sendeanlagen leben - schaffen. (Abg. Dr. Fuhrmann: Aber das stimmt doch überhaupt nicht!)

Was Sie bis jetzt verabsäumt haben, ist die Parteienstellung bei der Aufstellung von Masten. Ich unterstütze deshalb den Antrag der Freiheitlichen, und wir werden für ihn stimmen. Denn es geht nicht nur um das Landschaftsbild, sondern es geht vor allem auch um die Bedenken der Anrainer und Anwohner, die bis jetzt nicht in Rechtsform vorgebracht werden können. Das Telekommunikationsgesetz schließt aus, daß gesundheitliche Bedenken bei der Errichtung von Masten überhaupt thematisiert werden.

Herr Minister! Auf der anderen Seite - im Ausschuß haben Sie auf diese meine Frage geantwortet - verweisen Sie auf die Bauordnung: In der Bauordnung seien die Anrainer sehr wohl mit Parteienstellung versehen. Aber nach der Bauordnung können Sie keine gesundheitlichen Bedenken artikulieren. Also werden Sie als Anrainer praktisch zwischen Schmied und Schmiedl hin und her geschickt, Sie rennen im Kreis und verlieren wirklich jegliches Zutrauen zu irgendwelchen demokratischen Regulatorien. Wenn auf der einen Seite das Recht verwehrt wird und wenn Sie auf der anderen Seite das Problem gar nicht thematisieren, in dieser Richtung gar kein Recht beanspruchen können, dann ist das meiner Ansicht nach eines Rechtsstaates unwürdig!

Mit Ihrer Versteigerungsaktion überdecken Sie diese Diskrepanz und diesen Fehler im Telekommunikationsgesetz, der endlich einmal beseitigt werden müßte. Das zeigen Ihnen österreichweit an die 80 Bürgerinitiativen, die immer wieder gegen ihre Entmündigung Sturm laufen: dagegen, daß sie nicht ihre Rechte wahrnehmen können, und dagegen, daß sie aufgrund einer Seibersdorf-Studie, in der sich Techniker - Techniker, bitte! - über gesundheitliche Belange äußerten, entmündigt werden. Denn das ist die Basis dafür, daß das Telekommunikationsgesetz keine Einwände wegen gesundheitlicher Bedenken bei der Errichtung von Sendemasten vorsieht.

Darüber gibt es aber inzwischen andere wissenschaftliche Unterlagen und andere Gutachten. Dazu gibt es sogar größtenteils Bedenken aller Umweltanwälte in allen Bundesländern Österreichs. Sie weisen immer wieder darauf hin, daß man diese Parteienstellungs-Regelung in das Telekommunikationsgesetz hineinnehmen muß.

Wir haben dazu schon einen Antrag gestellt, ich verzichte deshalb heute auf die nochmalige Einbringung dieses Antrages. Aber ich dringe darauf, daß dieser Antrag im Hinblick auf Parteienstellung bald im Ausschuß in Verhandlung genommen wird. - Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)

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