Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Die Schulautonomie ist ein Entwicklungsschritt zu mehr Selbständigkeit, mehr eigener Entscheidungsfähigkeit. Die Schulen arbeiten mit den Pädagogischen Instituten bestens zusammen. Es gibt keine Hierarchie in dem Sinn, daß die Pädagogischen Institute im Bereich der Lehrerweiterbildung den Schulen irgend etwas auf das Auge drücken. Das heißt, das gemeinsame Organisieren der Weiterbildung, der Lehrerbildung findet bereits statt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Höchtl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Frau Bundesministerin! Die Frage der Schulautonomie hat auf die einzelnen Bereiche ihre Auswirkung. Ich möchte Sie daher, weil bei der ersten Frage die finanzielle Autonomie angesprochen worden ist, folgendes fragen: Wie hat sich eigentlich diese finanzielle Autonomie in den letzten Jahren verbessert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Im Zuge der Autonomie wurden Kennwerte erarbeitet. Diese Kennwerte geben den Schulen die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen selbständig zu agieren. So haben die Schulen jetzt die Möglichkeit, über 100 000 S in ihrem Budget selbst zu verfügen, die Landesschulräte können über 500 000 S verfügen. Im Zuge der zweckgebundenen Gebarung wurde die Möglichkeit geschaffen, daß die Schule die Einnahmen, die sie hat, für eigene Wünsche, für eigene Bedürfnisse ausgeben darf. Das heißt, eine Schule kann im Rahmen dieser zweckgebundenen Gebarung für Räumlichkeiten, die sie vermietet, Einnahmen erwirtschaften.

Weiters gibt es die Möglichkeit der Teilrechtsfähigkeit, die auch vom Parlament neu beschlossen wurde. Damit können Schulen Angebote, Wissensangebote, Kurse und Speziallehrgänge am Markt der Erwachsenenbildung verkaufen. Damit können ebenfalls für die Schulen Einnahmen erwirtschaftet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Frau Abgeordnete Schaffenrath, bitte.

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Frau Ministerin! Sie selbst haben die Bedeutung der Lehrerfortbildung und der Lehrerausbildung angesprochen. Wir alle wissen, daß nur bestens ausgebildete Lehrer und Lehrerinnen den Anforderungen einer Schulreform, insbesondere im inhaltlichen, pädagogischen, methodischen und didaktischen Bereich, gerecht werden können. Wie stehen Sie zur Frage einer einheitlichen Lehrer- und Lehrerinnenausbildung an den Universitäten, indem dort pädagogische Fakultäten für alle Lehrer und Lehrerinnen, die nach dem Stufenlehrerprinzip ausgebildet werden sollen, eingerichtet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Erstens haben wir in Österreich kein Stufenlehrerprinzip, sondern wir haben das differenzierte Schulwesen. Zweitens meine ich, daß die Lehrer- und Lehrerinnenausbildung an den Pädagogischen Akademien eine hervorragende Ausbildung ist, und ich glaube daher nicht, daß es sinnvoll wäre, diese Ausbildung an die Universitäten zu transferieren.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. - Herr Abgeordneter Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Bundesministerin! Die Überlegungen zur Lehrplanreform 1999 würden nach Ansicht von Experten wesentlich mehr Aufwendungen für Fortbildung und Weiterbildung von Lehrern und Lehrerinnen notwendig machen. Welche Überlegungen haben Sie diesbezüglich getroffen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Frau Ministerin.


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