Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 92

einheitlichen Arbeitnehmerbegriffes gerühmt. Dazu kann ich ihm nur empfehlen, einmal die Anträge, die die freiheitlichen Arbeitnehmer in der Tiroler Arbeiterkammer im Jahre 1989 gestellt haben, nachzulesen, in denen ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff gefordert wird. Kollege Nürnberger sollte danach trachten, daß die "Aktion Fairneß", die die Gewerkschaft gemacht hat, endlich einmal über die Bühne geht, damit es zu einem wirklich einheitlichen Arbeitnehmerbegriff in ganz Österreich kommt. (Abg. Koppler: Die unsere Gewerkschaft gemacht hat!)

Kollege Koppler! Meine Gewerkschaft war auch dabei. Ich selbst habe die "Aktion Fairneß" unterschrieben. Jetzt warte ich noch darauf, daß von seiten der Bundesregierung die Umsetzung dieser Aktion endlich einmal in Angriff genommen wird. Aber Rot und Schwarz als Einheitspartei sind sich darüber einig, es nicht zu tun. Das ist Tatsache! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte nun folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Gaugg, Dolinschek, Ing. Meisinger, Blünegger zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1154 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1263 der Beilagen) betreffend grundlegende Reform des Arbeiterkammer-Wahlrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der eine Novellierung des Arbeiterkammer-Wahlrechtes unter Beachtung folgender Grundsätze vorsieht.

Erstens: Zusammenlegung der Wahlen in ganz Österreich auf einen Sonntag, möglichst kombiniert mit einer anderen bundesweiten Wahl;

Zweitens: automatische Zusendung einer Wahlkarte gleichzeitig mit der Information der in der Wählerliste aufgenommenen Wahlberechtigten, die sowohl zur persönlichen Stimmabgabe in einem Wahllokal als auch zur Briefwahl berechtigt;

Drittens: Einrichtung eines Wahllokals in jeder Gemeinde, wo das Stimmrecht mit jeder Wahlkarte wahrgenommen werden kann und

Viertens: Auszählung der Stimmen auf Bezirks- oder Landesebene."

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Natürlich wären noch sehr viele Punkte zu erwähnen, die direkt im Zusammenhang mit dem Kammergesetz beziehungsweise mit der Vorlage des Kammergesetzes stehen. Es gibt auch diesbezüglich genügend Rechnungshofkritik. Leider ist meine Redezeit schon abgelaufen, und aus Gründen der Solidarität möchte ich daher zu meinem Schlußsatz kommen.

Wir Freiheitlichen werden natürlich dem Arbeiterkammergesetz in dieser Form nicht zustimmen. Wir erwarten uns aber von den Koalitionsparteien, daß sie unserer Aufforderung an die Frau Bundesministerin und unserem Entschließungsantrag zustimmen, damit es in Österreich demokratiepolitisch aufwärtsgeht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.


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