Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 103

kommen mit der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß dieses Übereinkommen für unser Land ein ganz wichtiges ist und auch im Lichte der Tatsache gesehen werden muß, daß es der Bundesregierung nicht gelungen ist, die Inbetriebnahme eines Atomkraftwerkes in unserem Nachbarland Slowakei zu verhindern. Es ist ganz entscheidend, daß es zumindest für den Fall der Fälle - und ich hoffe, daß es nie dazu kommen wird - eine reibungslose Zusammenarbeit und auch eine entsprechende gegenseitige Unterstützung und Hilfe gibt.

Es geht aber nicht nur um diesen einen möglichen Anlaßfall, sondern auch darum, daß generell Hilfe bei Katastrophenfällen geleistet werden muß und geleistet werden soll. Daher glaube ich, daß diese internationale Zusammenarbeit besonders verstärkt und intensiviert werden muß. Aus diesem Grund ist dieser Vertrag von großer Wichtigkeit und Bedeutung. Er regelt die Vorbeugung und die Bekämpfung von Katastrophen, die Festlegung von Ansprechstellen und sieht eine Erleichterung des Grenzübertrittes und, was ganz wichtig ist, eine Erleichterung im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von entsprechenden Hilfsgütern vor. Es kommt darauf an, im Falle einer Katastrophe rasch, wirksam und effizient zu helfen.

Es geht aber auch um die Regelung von Schadensfällen. Ich meine, daß es dabei notwendig ist, unbürokratisch vorzugehen. Es macht auch keinen Sinn und ist nicht von Vorteil, daß man sich gegenseitig die entstandenen Kosten aufrechnet. Wichtig ist vor allem, daß jene Helferinnen und Helfer, die sich im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe beteiligen, für mögliche Schäden, die nun einmal bei entsprechenden Hilfeleistungen auftreten können, schadlos gehalten werden. Ich glaube daher, daß dieses Abkommen eine sehr große Bedeutung für unser Land hat.

Es ist aber auch wichtig, daß wir darangehen, in unserem Land klare Verantwortlichkeiten und klare Kompetenzen festzulegen. Wir müssen die notwendigen Maßnahmen und Schritte im Rahmen der zivilen Landesverteidigung und im Rahmen des österreichischen Zivilschutzes setzen, damit ein koordiniertes Zusammenwirken mit den Hilfskräften im Ausland und den eigenen Kräften, die im Falle einer Katastrophenhilfe zum Einsatz kommen, klaglos funktionieren kann.

Herr Bundesminister! Ich meine, daß wir in diesem Bereich einen Nachholbedarf haben und Handlungsbedarf besteht. Es wird notwendig sein, zu einer effizienteren und verstärkten Koordination im Rahmen der zivilen Landesverteidigung und im Rahmen unserer Zivilschutzorganisationen zu kommen. Weiters wird es notwendig sein, die organisatorischen Strukturen aufeinander abzustimmen und die entsprechenden Kommunikationen aufzubauen. Um rasch Hilfe leisten zu können, braucht man die notwendigen Fernmeldeverbindungen und die notwendigen Anlaufstellen, also die notwendigen Strukturen. Das vermisse ich in unserem Land. Ich erwarte mir, daß diesbezüglich die notwendigen Schritte gesetzt werden. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Wichtig ist ferner die Tatsache, daß die Ausbildung der Hilfskräfte, vor allem die gemeinsame Ausbildung, entsprechend vorangetrieben wird. Ich erwarte mir deshalb, daß auch seitens des Innenministeriums Übungen durchgeführt werden, bei denen österreichische Hilfskräfte mit slowakischen Hilfskräften die Katastrophenhilfe entsprechend üben und trainieren, um so zu einem optimierten Zusammenwirken zu kommen. Wir werden daher diesem Abkommen unsere Zustimmung geben.

Meine Damen und Herren! Dem Schubabkommen mit der Republik Kroatien werden wir Liberalen nicht zustimmen. Es ist schon klar, daß die Herausforderungen der Zukunft eine verstärkte internationale Zusammenarbeit verlangen. Es wird nötig sein, speziell im Bereich Justiz und Polizei enger zusammenzuarbeiten. Dafür muß es tatsächlich die notwendigen Abkommen geben, insbesondere auch im Bereich der Sicherheitsverwaltung. Aber diese Abkommen, die auch die Übergabe von Personen regeln können und sollen, dürfen nicht zu Lasten der wesentlichen Grund- und Freiheitsrechte gehen. Ich meine, wir sind noch nicht soweit, daß wir


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