Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 151

Das geht jetzt nicht hier Anwesende der Ordinarien, Habilitierte an - Sie verstehen mich schon richtig -, aber wir haben einen großen Reformstau, und es könnte uns, wenn wir dazu übergehen, nach Gutdünken zu befinden, welche ausländische Universität wir ernst nehmen oder nicht, passieren, daß irgendwo einmal eines Tages einer sagt: Diese "komische" Universität in Innsbruck, wo man das "Alpendoktorat" erwerben kann, die anerkennen wir nicht mehr. Da würden wir schön schauen! Daher bitte ich, behutsam zu sein mit solchen Argumenten. - Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Dr. Kier vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Maitz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. - Bitte.

18.16Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ausgeführt worden, daß wir heute mit dem Integrationsgesetz für Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina eine rechtlich einwandfreie Grundlage schaffen. Dieses Gesetz ermöglicht bosnischen Flüchtlingen und deren Familienangehörigen unter ganz bestimmten Bedingungen ohne Berücksichtigung in der Quote das Aufenthaltsrecht in Österreich. Voraussetzung ist, daß sie vor dem 1. Oktober 1997 eingereist sind, daß sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungsbewilligung erfüllen, das heißt also, daß Arbeit, Wohnung, Versicherung gewährleistet ist, daß sie ihr Aufenthaltsrecht auf der Verordnung für Kriegsflüchtlinge abstützen und sie bereits mehrjährig in Österreich erlaubt berufstätig sind.

Es gibt also sehr wohl sehr konkrete Voraussetzungen für jene, die hier integriert sind und hier bleiben wollen. Unter diesen Bedingungen ist auf Antrag auf Dauer die Niederlassungsbewilligung zu erteilen.

Der Teil, der uns besonders am Herzen liegt, sind die Sozialfälle. Durch den Abänderungsantrag der Abgeordneten Leikam und Kiss ist im Einvernehmen mit dem Innenminister eine menschlich saubere Lösung angeboten worden. Der neue § 3 umfaßt Bosnienflüchtlinge, die dauerhaften Schutz benötigen und voraussichtlich nie mehr heimkehren können, also zum Beispiel - Kollege Schwemlein und Kollege Kier haben sie beim Namen genannt - schwerkranke und besonders alte Menschen, traumatisierte Personen, Waisen, Behinderte oder Zeugen vor dem internationalen Kriegsverbrechertribunal.

Lassen Sie mich drei konkrete Beispiele aus der Betreuungsarbeit in Graz nennen.

Erstens: Familie R. aus Zvornik. Ihr Heimatort ist nach wie vor besetzt, es gibt in der gesamten Region keine Rückkehr von Minderheiten. Frau Tima R. ist 60 Jahre alt, ihr Mann ein Jahr älter. Die Frau wurde bereits zweimal wegen eines Tumors operiert. Die gemeinsame Tochter ist spastisch behindert; eine Betreuung in Bosnien ist ausgeschlossen.

Zweiter Fall, ganz konkret kennengelernt: Familie K. Frau K. stammt aus Velika Kladusa, einer Gemeinde in Bosnien, in die man eigentlich zurückkönnte. Aber Frau K. hat zwei Söhne, Mirsad und Dzevad. Dzevad beendet nächstes Jahr seine Lehre in Österreich. Mirsad geht ins Gymnasium. Der Mann von Frau K. kam im Krieg ums Leben. Frau K. wird regelmäßig von einer Therapeutin betreut und war mehrere Wochen im Landesnervenkrankenhaus in Graz. Eine Rückkehr von Frau K. würde nach Meinung der Ärzte mit Sicherheit einen Suizid nach sich ziehen.

Dritter Fall: das Ehepaar Z. Ferid und Shaza. Sie stammen aus Bijelina. In diese östliche Region der Republika Srpska wird es nach Meinung des UNHCR in den nächsten Jahren sicher keine Rückkehr geben. Beide sind bereits über 70 Jahre alt, die Kinder leben in Österreich, allerdings in sehr bescheidenen Verhältnissen. Sie sind aber selbstverständlich bereit, so wie auch für Österreicher dieser Grundsatz gilt, sich bei der Versorgung der Eltern finanziell zu beteiligen.


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