Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 156

Kosovo zumindest bis zum Ende des Konfliktes im Kosovo ein Aufenthaltsrecht in der Republik Österreich gewährt wird.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darin ist noch keine Rede von einem Abschiebestopp, weil ich heute einen Abschiebestopp gegenüber dem Kosovo als etwas geradezu Human-Selbstverständliches ansehe. Wir können nicht in einer Situation, in der wir wissen, wie es im Kosovo zugeht - das wissen zumindest all jene, die fernsehen und Zeitung lesen, und davon gehe ich bei politischen Höchstfunktionären aus -, in den Kosovo beziehungsweise in die Republik Jugoslawien, wovon der Kosovo ein Teil ist, abschieben. Denn es kann nicht sichergestellt werden, daß es für Kosovo-Albaner nicht so etwas wie Vergeltungsmaßnahmen seitens der jugoslawischen Regierung gibt. Es geht dabei tatsächlich um Gefahr für Leib und Leben im eigentlichen Sinn.

Herr Bundesminister! Das ist etwas, was heute Gebot der Stunde wäre. Ich brauche mich jetzt nur auf den Herrn Vizekanzler zu berufen  -  in ein paar Tagen wird er ja EU-Ratspräsident sein -, er hat dazu in der Öffentlichkeit eindeutig Stellung bezogen. Ich meine, daß die Bundesregierung in dieser Frage wohl mit einer Zunge sprechen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erspare mir Ausführungen zu den freiheitlichen Anträgen. Die Anträge der Freiheitlichen sprechen eine Sprache, die sich selbst richtet! (Beifall bei den Grünen.)

18.39Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Mag. Stoisits vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt. Er wurde überreicht und steht mit in Verhandlung.

Ich erteile jetzt das Wort Herrn Abgeordneten Dietachmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. - Bitte.

18.40

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Maria Loley - ich glaube, sie ist hinlänglich bekannt für ihr Eintreten für Flüchtlingshilfe und war auch selbst Opfer der Briefbombenserie - wurde heute mit der Verdienstmedaille der Republik für ihr Eintreten in Wien ausgezeichnet. Ich glaube, wir können ihr von hier aus gratulieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP, bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits sehr wesentliche Punkte dieses Gesetzes angeführt. Ich möchte zusammenfassend nochmals kurz erwähnen, daß die Integrationsbemühungen des Bundes und der Länder im Rahmen der sogenannten Bosnier-Aktion trotz aller Kritik sehr erfolgreich waren. Eine große Zahl dieser Fremden, die 1992 nach Österreich gekommen sind, hat in der Zwischenzeit Beschäftigung und Existenzsicherung gefunden. Da es sich aber nur um ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht handelt, ist für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit eines weiteren Aufenthaltes in Österreich sicherzustellen, was mit diesem Gesetz nun geschieht.

Es gibt einen Anteil an bosnischen Vertriebenen, deren Heimkehr zwar grundsätzlich möglich ist, deren Aufenthalt in Österreich aber noch nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt beendet werden kann. Grundsätzlich werden diese Fremden natürlich zur Rückkehr in ihre Heimat aufgefordert, es werden ihnen auch Hilfen angeboten, und sie werden durch Reintegrationsprojekte entsprechend gefördert, aber es gibt verschiedene Vertriebene, deren Aufenthaltsrecht in Österreich dauerhaft sein muß. Das sind Menschen, die dauerhaften Schutz benötigen, die voraussichtlich auch nie mehr in ihre Heimat zurückkehren können: Es handelt sich um Schwerkranke, um Traumatisierte, um Waisen und Zeugen, die vor dem internationalen Kriegsverbrechertribunal gestanden sind.


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