Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 159

Ich möchte ausdrücklich festhalten, daß ich diese Formulierung nicht goutiere, und bitte, in Zukunft von solchen Ausdrucksweisen Abstand zu nehmen!

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Freund. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte, Herr Abgeordneter.

18.50

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Beschlußfassung des Fremdenpakets im vergangenen Sommer hatte in erster Linie den Sinn, die Rechtsstellung der sich legal in Österreich aufhaltenden Ausländer zu verbessern. Es wurden im Fremden- und Asylgesetz notwendige Veränderungen und Korrekturen durchgeführt, die aus meiner Sicht die in den letzten Jahren in der Praxis bestehenden Probleme sehr gut gelöst haben.

Die Grundsätze der österreichischen Ausländerpolitik lauten: Integration vor Zuwanderung, also eine verbesserte Integration der bereits in Österreich lebenden Ausländer. Aber die illegale Einwanderung muß konsequent verhindert werden.

Das Fremdenpaket ist nun fast ein ganzes Jahr lang in Kraft. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zeigen die Richtigkeit und den Erfolg dieser Grundsätze. Man kann daher sagen, daß sich das Fremdenrecht in Österreich im großen und ganzen bewährt hat.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Selbst bei gut ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen können keine 100prozentigen Lösungen gefunden werden. Mit der heutigen Novelle werden solch praktische Schwierigkeiten, die sich mit dem Vollzug des neuen Fremdenpaketes ergeben haben, bereinigt. Im Fremdengesetz 1997 ist die Erteilung von Aufenthaltstiteln den ausländischen Behörden vorbehalten. Die Ausstellung des Sichtvermerks erfolgt vom Ausland aus. Der Behördenweg geht daher über Botschaft, Außenministerium, Innenministerium, Landesregierung zum zuständigen Sachbearbeiter in der Bezirkshauptmannschaft und denselben Weg wieder zurück. In der Regel dauert ein solches Verfahren mehr als sechs Wochen.

In Österreich entsteht vorübergehend ein starker Bedarf an Arbeitskräften zur Bewältigung der landwirtschaftlichen Spitzenarbeitszeiten, zum Beispiel im Gemüsebau, bei der Gurkenernte, bei der Erdbeerernte und so weiter. Es geht also um den Einsatz der sogenannten Saisonniers. Da dieser Arbeitskräftebedarf aber nur zum Teil von inländischen Arbeitskräften gedeckt werden kann, werden ausländische Arbeitskräfte herangezogen. Die Bauern sind in dieser Zeit auf diese Erntearbeiter angewiesen; ansonsten droht ihnen ein Ernteausfall.

Derzeit dauern, wie schon bereits erwähnt, solche Verfahren immens lang. Welche Probleme gibt es daher? - Einerseits ist eine rasche und flexible Vorgangsweise auf einen entsprechenden Arbeitskräftebedarf in Österreich trotz vieler Arbeitsloser nicht möglich; andererseits besteht hinsichtlich der davon betroffenen Fremden kein Bedürfnis an der Ausstellung durch die Bezirkshauptmannschaft.

Inhalt des koalitionären Initiativantrages ist daher eine selbständige Ausstellung des Sichtvermerks für besondere Gruppen vom Ausland aus, sofern eine Beschäftigungsbewilligung vorliegt. Es soll für Betriebsentsandte, Saisonarbeiter, Gastforscher und Künstler die Möglichkeit geschaffen werden, daß für sie direkt von der österreichischen Botschaft im Ausland eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden kann - allerdings nur bei Sichtvermerken bis zu einer maximal und nicht verlängerbaren Dauer von sechs Monaten.

Das ist ein wesentlicher Schritt zur Verwaltungsvereinfachung und zur Entbürokratisierung. Es ist nicht mehr notwendig, daß beispielsweise ein Tscheche, ein Pole oder ein Slowene oder wer auch immer Tage und Wochen wartend bei der Botschaft verbringen muß, bis endlich seine Sichtvermerksbewilligung ausgestellt wird. Damit wird den Wünschen der österreichischen Wirtschaft, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, aber auch den Anregungen der Wissenschaft Rechnung getragen.


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