Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 208

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

0.01

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde nur ganz kurz auf den Debattenbeitrag der Frau Abgeordneten Partik-Pablé replizieren. Sie hat uns im Ausschuß drastisch vor Augen geführt – und ich habe durchaus Verständnis dafür –, daß es Behinderte gibt, die mit einem Taschengeld von nur 500 S auskommen müssen. Frau Kollegin! Hiebei kann es sich aber nicht um Bezieher nach dem Bundespflegegeldgesetz handeln, denn diese haben eine Pension, und von dieser Pension bleiben ihnen 20 Prozent Taschengeld vom Monatsbezug und der 13. und 14. Bezug zur Gänze. Ich gebe aber zu, daß bei den Ländern in diesem Zusammenhang einiges im argen liegt! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sagen Sie das Frau Bauer! Sie glaubt es nicht!) Wenn Sie mich ausreden lassen, werde ich versuchen, einen praktikablen Vorschlag zu machen!

Ich habe mich hier schon mehrfach, wenn ich über das Pflegegeld gesprochen habe, dazu geäußert, daß die Länder, wenn es um mobile Dienste geht, unterschiedliche Verrechnungsmodalitäten haben und daß dabei sehr viel Geld auf der Strecke bleibt. Ich möchte nicht, daß die Länder das einsparen, aber ich meine, daß man von der Finanzierung her anders vorgehen sollte. Das wäre für die Länder ein Nullsummenspiel. Ich bin – ebenso wie Sie – der Meinung, daß es nicht ausreicht, ein Bett, einen Spind und einen Sessel zu haben, um zufrieden zu sein. Daher meine ich, daß man sich mit den Ländern wirklich einmal ganz konkret darüber unterhalten sollte, ob man für die betroffenen Behinderten nicht etwas verbessern könnte. Diese Auffassung teile ich absolut, das kann aber nicht über das Bundespflegegeldgesetz geregelt werden.

Es gibt noch zwei Nachredner meiner Fraktion, die sich mit den anderen Punkten beschäftigen werden. Wir haben leider nur noch ganz wenig Redezeit. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

0.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter.

0.03

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! In aller Kürze: Heute wird eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz beschlossen, deren Zustandekommen in dieser Form dem Engagement der Behindertenverbände zu verdanken ist.

Sie haben in zäher Kleinarbeit über mehrere Monate hinweg die größten Ungereimtheiten im Zusammenhang mit der ursprünglichen Intention dieses Gesetzes wieder ausgeräumt. Insbesondere wurden Korrekturen gegenüber dem Ministerialentwurf bei den Stundenanzahlen der Stufen 5 bis 7 und auch hinsichtlich der Reduzierung der Direkteinstufungen vorgenommen. Dennoch sind für die Betroffenen Verschlechterungen festzustellen, etwa die Neueinführung einer Altersgrenze für Jugendliche, außerdem gibt es Schwierigkeiten bei der Interpretation des Diagnosenkatalogs gemäß § 4a.

Auch kann ich bei der wieder aufgeflammten Debatte um eine Rückwärtsbewegung hin zum Sachleistungsprinzip nicht verstehen, wenn Stimmen über den Mißbrauch des Pflegegeldes laut werden oder sich gar eine Wiener Vizebürgermeisterin aus den Reihen der Sozialdemokraten darüber beklagt, daß die Leute mit dem Pflegegeld nun machen, was sie wollen. – Ich glaube, diese Dame hat vergessen, was im § 1 dieses Gesetzes steht, nämlich – Zitat –: "Das Pflegegeld bezweckt, die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen." Wir Liberalen bekennen uns dazu und wollen, daß erwachsene Menschen in die Lage versetzt werden, ihr Leben selbst zu gestalten und zu meistern! Ich muß allerdings eingestehen, daß hier das unglücklich gewählte Wort "Pflegegeld" keinen guten Dienst erweist, und ich meine, daß die Menschen, die dieses Geld in Anspruch nehmen und vor allem auch brauchen, es nicht verdient haben, als Ausbeuter des Systems hingestellt zu werden!


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