Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 216

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begriff und von einer einheitlichen Arbeitnehmervertretung reden, dieses Post-Betriebsverfassungsgesetz schlichtweg ein Anachronismus ist. Diesen werden wir nicht unterstützen.

Zum Tagesordnungspunkt 23 werden wir eine getrennte Abstimmung verlangen. Wir werden jene Teile, die für die Nebenerwerbsbauern eine Einheitswertgrenze beim Bezug des Arbeitslosengeldes und eine Valorisierung vorsehen, unterstützen. Wir denken, daß hier der Regelungsbedarf richtig erkannt worden ist, wir lehnen allerdings die Regelung für jene, die selbständig geworden sind und bei Insolvenz von der Gefahr der Arbeitslosigkeit bedroht sind, in der vorliegenden Form ab.

Die Bundesregierung hat 1996 zu diesen sozialen Mißständen durch die damalige Reform beigetragen. Wir denken, daß die Behebung dieser Mißstände in der vorliegenden Form nicht unterstützenswert ist – noch dazu werden diejenigen aus den Unternehmerkreisen, die früher unselbständig tätig waren und in den letzten zwei Jahren, seit der Reform, von Arbeitslosigkeit und Insolvenz betroffen worden sind, nicht mit erfaßt. Ich glaube daher, daß unsere Ablehnung in diesen Punkten gute Gründe hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

0.33

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich denke, daß ich nicht besonders hervorzuheben brauche, daß die sozialdemokratische Fraktion allen vier Vorlagen die Zustimmung gibt. (Abg. Wabl: Das überrascht! Wieso?)

Ich möchte ganz kurz auf die Regierungsvorlage 1233 der Beilagen eingehen. Darin erfolgt eine Gleichstellung der Arbeitnehmer von Arbeitskräfteüberlassungsfirmen mit den übrigen Arbeitnehmern im Baubereich hinsichtlich der Schlechtwettervergütung, und zusätzlich werden die Betriebe der Wildbach- und Lawinenverbauung in die Winterfeiertagsregelung des BUAG einbezogen. Das ist eine Regelung, die aus unserer Sicht eine notwendige Maßnahme zur Gleichbehandlung einzelner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darstellt.

Die Änderung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes – die Ablehnung der Freiheitlichen ist nicht verwunderlich, da es ihren langjährigen Gepflogenheiten entspricht, Arbeitnehmerinteressenvertretungsregelungen nicht zuzustimmen – enthält Klarstellungen – insbesondere in Hinsicht auf die indirekte Beteiligung – und Regelungsinstrumente für den Wirkungsbereich des Personalausschusses. Wenn man die letzten Ereignisse im Bereich der Post mitverfolgt hat, dann erkennt man, aus welchen Gründen diese Regelungen notwendig sind. Denn man sieht, daß auch dieses Unternehmen seine Börse-Fitneß in erster Linie auf Kosten der Arbeitnehmer erreichen will.

Wir geben daher allen vier Vorlagen unsere Zustimmung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

0.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Peter. Er hat das Wort.

0.34

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Trotz später Stunde vier Bemerkungen. (Abg. Verzetnitsch: Trotz früher Stunde!)

Das Entgeltfortzahlungsgesetz kostet immer noch 2,1 Prozent der Bruttolohnsumme, stellt also Lohnnebenkosten dar – Lohnnebenkosten, Herr Präsident Verzetnitsch, die wir doch gemeinsam senken wollten (Abg. Verzetnitsch: Ich habe gesagt: frühe Stunde!), weil wir die Arbeitskosten senken wollen, nachdem wir erkannt haben, daß sich die Menge der Arbeitskosten negativ auf die Menge an Beschäftigung auswirkt. Statt daß wir den Überschuß in diesem Fonds jetzt zur Senkung der Arbeitskosten und zur Senkung der Beiträge verwenden, verwenden wir ihn zur Finanzierung einer Chipkarte. Ich habe noch nie in meinem Leben eine Versicherung


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