wesentlichen Bestimmungen auch gleichrangig in die Bestimmungen des Universitäts-Studiengesetzes Eingang gefunden haben, ist im Kern in Ordnung.
Es bleibt aber dennoch ein Wermutstropfen, der hier zu beanstanden beziehungsweise zu beklagen ist. Die Erstentwürfe, die Ministerialentwürfe, waren aus der Sicht der Freiheitlichen Partei durchaus in Ordnung. Aber es hat nicht lange gedauert, und es hat dagegen, insbesondere von seiten der Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes, Einwände gegeben. Das waren nicht etwa sachliche Einwände, sondern allein Einwände, die von – ich möchte nicht einmal sagen – Gruppeninteressen oder Gruppenegoismen getragen waren, sondern vom Einzelegoismus eines Vertreters der Gewerkschaft des Öffentlichen Dienstes, nämlich des Professors Breunlich, der versucht hat, dem Gesetz jenen Stempel aufzudrücken, der es ihm weiterhin ermöglicht, seine Pfründe in ungeschmälerter und ungehinderter Form weiter zu erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Das ist das Bedauerliche an dieser Gesetzwerdung, und ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, daß der Herr Minister im Innersten durchaus auch der Meinung der FPÖ ist. Es ist bedauerlich, daß sich insbesondere die ÖVP in der Person des Wissenschaftssprechers Professor Dr. Lukesch vor den Karren des Einzelinteresses dieses Professors Breunlich hat spannen lassen.
Denn, meine Damen und Herren, seine Überlegungen zu einer eigenen Fakultät und zu einer ungeschmälerten Beibehaltung seiner Studienrichtung finden ja nirgendwo Zustimmung. Sogar von seiner eigenen Hochschule für Musik und darstellende Kunst sind ablehnende Äußerungen gekommen.
Es liegt etwa eine Mitteilung des Mozarteums vom 1. Juli 1998 vor, in der die Fakultätsgliederung, die Professor Breunlich für sich eingemahnt hat, beanstandet wird. Oder etwa die Hochschule für Musik in Wien wendet sich ebenfalls mit Vehemenz gegen dieses Einzelinteresse. Oder der Kunsthochschulausschuß der Österreichischen Hochschülerschaft: Auch von diesem wird darauf hingewiesen, daß der Vorsitzende der Bundessektion Hochschullehrer, Professor Breunlich, in seiner Doppelfunktion als Gewerkschafter und Abteilungsleiter sichtlich befangen ist. Und schließlich richten sich die Rektoren der sechs Kunsthochschulen geschlossen gegen dieses Einzelinteresse des Professor Breunlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Wermutstropfen, den wir zu beanstanden haben. Es ist zum Glück so, daß sich Professor Breunlich nicht zur Gänze durchgesetzt hat, wenngleich der Kompromiß – das sage ich ganz offen – ein fauler Kompromiß und legistisch nicht in Ordnung ist. Dieses Gesetz gibt den einzelnen Universitäten die Möglichkeit, selber eine Fakultätsgliederung zu beschließen. Das ist nicht das einzige Erfordernis, sondern es bedarf noch des Nachweises einer Effizienzsteigerung und einer entsprechenden Verordnung des Ministers. Ich meine, daß diese Effizienzsteigerung in der Praxis niemals nachgewiesen werden kann, sodaß es sich von vornherein offensichtlich um totes Recht handelt. Aber der Herr Wissenschaftssprecher Lukesch kann vor den Professor Breunlich hintreten und sagen: Ich habe mich in deinem Sinne eingesetzt, und das ist der Kompromiß, der herausgekommen ist.
Letztlich geht es Professor Breunlich offenkundig auch darum, daß er seine Dekanszulage kassiert. Das sind immerhin 168 000 S nach dieser Verordnung. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch. ) Das dürfte auch einer der Gründe sein, wieso man zumindest zum Teil vor diesem Einzelinteresse kapituliert hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht die Demokratisierung, von der soeben der Herr Bundespräsident im Reichsratssitzungssaal gesprochen hat; das ist nicht die Phantasie, von der er im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Forschung gesprochen hat, wenn man hier wieder auf diesem Umweg dem Einzelinteresse Platz macht und alle Äußerungen der Rektoren, der Hochschülerschaft, der Rektoratsdirektoren mißachtet, nur damit ein Parteikollege zum anderen sagen kann: Ich habe mich für die Durchsetzung deiner Interessen eingesetzt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)