Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 136. Sitzung / 74

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. - Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (E 136.)

Damit ist das Abstimmungsverfahren beendet.

Ich stelle fest, daß die nächste Sitzung des Nationalrates gleich im Anschluß an diese Sitzung einberufen werden wird.

Die Tagesordnung dieser folgenden Sitzung ist der im Sitzungssaal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen. (Abg. Dr. Kostelka: Einwendungen!)

Einwendungen gegen die Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Kostelka und Dr. Khol schriftliche Einwendungen erhoben, wonach die Tagesordnung der 137. Sitzung um den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 802/A der Abgeordneten Dr. Leiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird, ergänzt werden soll.

Weiters wurden Einwendungen von Herrn Abgeordnetem Stadler in schriftlicher Form erhoben, nämlich:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die nachstehenden auf der Tagesordnung der 137. Sitzung des Nationalrates vorgesehenen Tagesordnungspunkte werden als TOP 1 bis 6 in Verhandlung genommen. Die restlichen Tagesordnungspunkte erhalten eine entsprechend neue Bezeichnung, nämlich wie folgt:

1.) Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1998) (1230 der Beilagen)

2.) Bericht des Bundesministers für Justiz betreffend Schutz unserer Kinder aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 19. September 1996 (III-74 der Beilagen)

3.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (329/A)

4.) Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend Maßnahmenpaket zum umfassenden Schutz der Kinder (464/A) (E)

5.) Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. 1974/60, geändert wird, BGBl. 1997/I 12 (667/A)

6.) Antrag der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Dr. Krüger, Ing. Meischberger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch 1974 geändert wird (336/A)

*****

Gemäß § 50 wurde von fünf Abgeordneten eines Klubs, nämlich des freiheitlichen, der Antrag auf getrennte Debatte dieser Anträge gestellt. Diesem Verlangen ist daher stattzugeben.

Gemäß § 50 der Geschäftsordnung trete ich diesen Einwendungen nicht bei, sodaß der Nationalrat zu entscheiden hat.

Ich habe schon gesagt, daß eine getrennte Debatte durchzuführen ist, und in den gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden beiden Debatten beschränke ich die Redezeit pro Redner auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf drei.


Vorherige SeiteNächste Seite
Seite 1