Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 145

Es macht aber auch Sinn, die Gültigkeit der bereits ausgegebenen Waffendokumente zu begrenzen, mit Ende des Jahres 1999 auslaufen zu lassen, und es erscheint uns notwendig, die Gültigkeit der Dokumente generell auf fünf Jahre zu begrenzen. Warum ist dies sinnvoll? – In dieser Zeit kann vieles passieren. In dieser Zeit können sich die Voraussetzungen, unter denen ein Waffendokument ausgestellt worden ist, verändern, zum Beispiel aufgrund einer persönlichen Veränderung oder aufgrund der allgemeinen Situation. Daher wäre es notwendig, wie es beispielsweise auch beim Reisepaß oder auch beim Führerschein der Fall ist, die Gültigkeit zu begrenzen und nach Ablauf verlängern zu müssen. Dies sollte auch für Waffen eine Notwendigkeit sein, es sollten dieselben Regelungen gelten.

Ich meine daher, daß mit diesen beiden Änderungen ein ganz wesentlicher Schritt gesetzt werden könnte, um den Zugang zu Waffen zu beschränken und die derzeit absolut unbefriedigende Situation wesentlich zu verbessern. Es geht nicht darum, ein totales Waffenverbot auszusprechen, denn das würde nicht handhabbar, das würde nicht durchsetzbar sein. Da würde es gerade in der Grauzone eher zu dessen ist eine gemeinsame Anstrengung sehr wohl gefordert. Und es macht daher keinen mißbräuchlichen Entwicklungen kommen. Folgendes muß daher unser Ziel sein: den Zugang zu den Waffen drastisch zu beschränken, so wenig Waffen wie nur möglich in den Haushalten zu haben, aber trotzdem so viele Waffen zu haben, wie es unbedingt notwendig ist, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu entsprechen.

Daher mein letzter Appell: Ich bitte die beiden Regierungsparteien darum, daß wir diese Abänderungsanträge bei der nächsten Sitzung des Innenausschusses beraten können und daß sie unserem Antrag die Zustimmung erteilen, damit spätestens bis 6. Oktober dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt werden kann. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. Für ihn und die folgenden Redner gilt eine Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.07

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Appelle soll man hören. Kollege Moser hat an das Hohe Haus appelliert, bezüglich der Fragen um das Waffengesetz verstärkt tätig zu werden. Ich kann vorweg eines dazu sagen: Nächste Woche findet – wie auch er weiß – eine Sitzung des Innenausschusses statt, und wir werden, wenn es möglich ist, diese Fragen auf die Tagesordnung nehmen.

Herr Kollege Moser! Ich stimme Ihnen in zwei Feststellungen zu. Erstens: Sie haben gesagt, die Diskussion um eine Verschärfung des Waffengesetzes sei ein aktuelles politisches Thema. Ich möchte diese Aussage sogar verstärken: Es ist ein mehr als aktuelles, ein hochaktuelles, ein brisantes Thema. Sie haben weiters gesagt, es gebe Forderungen und Erwartungshaltungen seitens der Bevölkerung. Ich stimme Ihnen auch in diesem Punkt zu. Die Grundvoraussetzung aber, die in dieser Debatte besteht, ist, daß wir sie offen und korrekt führen. Das heißt jetzt nicht, daß ich Sie beschuldige oder irgend jemand anderen bewußt herausgreife, aber ich glaube, daß es dem Thema nicht dienlich ist, wenn permanent Dinge vermischt werden.

Daher möchte ich folgendes klar festhalten: Es geht nicht darum, daß wir die Jäger in irgendeiner Art und Weise angreifen. Es geht nicht darum, die Sportschützen bei Ausübung ihres Sports einzuschränken. Es geht auch nicht darum, irgendwelche Schützenvereine in Existenznöte zu bringen, aber es geht darum, meine Damen und Herren, den Bewaffnungsgrad in den privaten Haushalten dramatisch zu senken. (Beifall bei der SPÖ.) Denn angesichts dessen ist eine gemeinsame Anstrengung sehr wohl gefordert.

Es macht keinen Sinn, wenn wir in irgendeiner Art und Weise versuchen, beschönigende Zahlen darzustellen. Es macht keinen Sinn, sich nur auf verstärkte Kontrolle hin auszureden, denn Tatsache ist, daß sich innerhalb der letzten Jahre auch das Bild unserer Gesellschaft wesentlich verändert hat. Es gibt einen weitaus höheren Grad an Gewaltbereitschaft. Wir haben eine veränderte Form der Konfliktbewältigung, und es kann sich klarerweise auch der Gesetzgeber diesen Veränderungen nicht (Abg. Dr. Kier: Verschließen!) verschließen – danke vielmals.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite