Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 138. Sitzung / 172

wir in Zukunft mehr Gelegenheit haben werden, in diesem Haus zu sein, damit wir für die Bürger dieses Landes noch mehr tun können. Denn eines muß man schon sagen: Sie sind – das haben wir ja heute gehört – mit uns zufrieden. Wir sind nie zufrieden, weil wir glauben, daß man nie genug tun kann. Für die Menschen in diesem Land dazusein, ist eine wunderschöne Aufgabe, und je mehr wir tun können, desto positiver ist es.

In diesem Sinne danke ich herzlich und freue mich schon auf die weitere Diskussion. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Schender. – Bitte, Herr Volksanwalt.

19.05

Volksanwalt Horst Schender: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haidlmayr hat die Frage des Zivildienstes außerhalb Österreichs aufgeworfen. Das ist tatsächlich über einen Zeitraum von etwa einem halben oder dreiviertel Jahr ein größeres Problem gewesen. Probleme sind deshalb aufgetaucht, weil es zwei konkurrierende Vereine gibt, die die Mittel des Innenministeriums an die Zivildiener weiterleiten, die außerhalb Österreichs Zivildienst leisten. Und diese beiden Vereine haben sich, gelinde gesagt, gegenseitig das Leben schwergemacht, sodaß der Innenminister eines Tages keinen anderen Ausweg mehr gesehen hat, als die Gelder zu sperren und zu sagen: Einigt euch jetzt endlich auf die Förderung der Zivildiener im Ausland, oder ihr kriegt gar nichts mehr für diesen Zweck aus Mitteln des Innenministeriums!

Der Herr Innenminister hat mir, weil es eine Reihe von Beschwerden in meinem Geschäftsbereich hierüber gegeben hat, dann versichert, daß er direkt über das Innenministerium diese Abgeltung der Kosten für die Zivildiener im Ausland übernehmen würde, bis eine Einigung zwischen diesen Vereinen oder mit einem privaten Verein gefunden wird, der dann in weiterer Folge auch wieder die Abwicklung vornehmen soll.

Ich glaube, daß es diesbezüglich seither keine Probleme mehr gibt; es sei denn, Ihnen, Frau Abgeordnete Haidlmayr, sind welche bekannt. Dann würde ich Sie bitten, mir das umgehend mitzuteilen. Ich werde mich dann sofort mit dem Herrn Innenminister in Verbindung setzen.

Einige Redner haben sich auf das Betriebsanlagenrecht und das Gewerberecht bezogen. Es wurde mit Recht darauf verwiesen, daß die Rechte der Anrainer in den letzten sieben, acht Jahren sukzessive von Gewerbeordnungsnovelle zu Gewerbeordnungsnovelle reduziert worden sind. Die Verfahren wurden zwar beschleunigt, in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlichem Ausmaß, je nachdem, in welchem Maß die Bundesländer von der Möglichkeit, Verwaltungsvereinfachungs- und Verfahrenskonzentrationsmaßnahmen vorzunehmen, Gebrauch gemacht haben. In einigen Bundesländern ist es sogar eher langsamer und mühsamer geworden, Verfahren abzuwickeln, weil die Handhabung der Gewerbeordnung immer schwieriger, immer komplizierter, immer umständlicher wird. Die Bezirkshauptmannschaften sagen mir immer häufiger: Mit jeder neuen Novelle wird die Gewerbeordnung noch schwerer handhabbar. Unsere ganze Hoffnung ruht nun auf dem neuen Betriebsanlagengesetz, das jetzt in die Begutachtung gegangen ist.

Ich würde nur um folgendes bitten, meine sehr geehrten Damen und Herren: Im Zusammenhang mit der Berggesetznovelle hat es heute einige Wortmeldungen gegeben, in denen der Parteistellung der Anrainer das Wort geredet wurde. Ein Abgeordneter der ÖVP – ich glaube, Herr Abgeordneter Kröll war es – hat wörtlich gesagt: Die Entrechtung der Anrainer muß ein Ende haben! – Das sollte aber nicht nur im Bergrecht so sein, das sollte auch im Betriebsanlagenrecht so sein. Es sollte dieser Grundsatz auch in das Betriebsanlagengesetz Eingang finden, denn dieser Entwurf eines neuen Betriebsanlagengesetzes enthält zwar viele gute Ansätze und viele wertvolle Beschleunigungsschritte, die sich im Verwaltungsbereich wahrscheinlich durchaus positiv auswirken werden, aber die Rechte der Anrainer sind um kein Jota besser geworden. Nur eine einzige kleine Novelle hat es im Jahr 1998 gegeben, und zwar hinsichtlich des Antragsrechts der Bürger, wenn sie sich durch eine Betriebsanlage besonders stark beeinträch


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