Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 95

Ich bitte Sie, diese Abänderungsanträge zu unterstützen, denn nur so kann es gelingen, daß der Ansatz, der jetzt gegeben ist, weiterentwickelt wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Motter.)

14.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die soeben verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung. Kollege Wabl! Ich würde anregen, daß der Gesetzestext den Erläuterungen angeglichen wird, denn in den Erläuterungen ist von "Wählerinnen und Wählern" die Rede, aber im Gesetzestext immer nur von den "Wählern". Das ist sicher nicht im Sinne der Antragsteller. (Abg. Dr. Schmidt: Aber im Sinne der Gesellschaft!)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson. – Bitte.

14.37

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann an die Ausführungen der Frau Haidlmayr nahtlos anschließen, sehe die Frage aber etwas weiter gespannt. Denn meiner Meinung nach ist jede Maßnahme, die wir im Sinne des leichteren Zugangs von behinderten Menschen treffen, eine Maßnahme, die eigentlich für alle da ist. Denn es gibt eine Reihe von Menschen, die nicht als behindert anzusehen sind, aber zum Beispiel durch einen Unfall temporär nicht so beweglich sind, nicht so gut sehen oder nicht so gut hören wie gesunde Menschen. Daher glaube ich, daß es sehr notwendig ist, mehr Sensibilität zu entwickeln und sich alle Wahllokale unter diesem Blickwinkel anzuschauen.

Ich war zum Beispiel bei der letzten Bundespräsidentenwahl in einem Sprengelwahllokal im zweiten Stock, ohne Lift. Es war zwar offiziell der erste Stock, aber die Wiener Gebäude sind eben mit Halbstock, Mezzanin und allem möglichem versehen. Das war unzumutbar, und zwar für eine weitaus größere Zahl von Wählerinnen und Wählern, als es etwa die Gruppe der Behinderten ist!

Daher bin auch ich dafür – und wir werden heute entsprechende Änderungen beschließen –, daß man sich diese Dinge genauer anschaut und daß auch Leitsysteme installiert werden. Leitsysteme sind ja nicht nur für Sehbehinderte nützlich, sondern dienen auch jenen Menschen, die verständlicherweise verwirrt sind, wenn sie in das Gebäude hineinkommen und sich anhand irgendwelcher oranger Streifen, auf denen dann irgendwo klein handgeschrieben das Wahllokal drauf steht, orientieren sollen! Oft muß man dreimal nach dem Weg fragen. Daher ist ein Leitsystem für eine viel größere Anzahl von Menschen sehr wichtig.

Was die Schablonen für die Nationalrats-Wahlordnung betrifft, so meine ich, daß das nicht der Weisheit letzter Schluß ist.

Deshalb wollten wir uns nicht damit zufriedengeben, daß man sagt: Das ist zu kompliziert!, und: Das geht nicht!, sondern die Entschließung ernst nehmen, darüber noch einmal nachzudenken. Ich habe mich erkundigt, es wird etwas geschehen. Die Wahlzettel sind auch für Nichtbehinderte ein bißchen kompliziert gestaltet – um es jetzt vornehm auszudrücken. Auch diesbezüglich sollte man einmal im allgemeinen darüber nachdenken, wie das graphisch anders gelöst werden kann, und dann in diesem Zusammenhang entsprechende Maßnahmen für die schwer Sehbehinderten und Blinden setzen.

Der zweite Punkt in diesem Gesetzespaket, auf den ich näher eingehen will, weil er sonst untergeht, ist folgender: Endlich werden die weiblichen Funktionsbezeichnungen im Gesetz festgeschrieben. Der Bundespräsident kann auch eine Bundespräsidentin sein – wenn es eine Kandidatin gibt. Wir haben ja schon Kandidatinnen gehabt. (Abg. Dr. Schmidt: Es gibt auch Landeshauptfrauen!) Damit wird eine längst fällige und von der Realität überholte Regelung geändert, eine gesetzesmäßige Reparatur vorgenommen.

Dritter Punkt: Das Gesetzespaket enthält eine Reihe von Erleichterungen im Hinblick auf das Wahlrecht der Auslandsösterreicher. Man kann in Zukunft die Unterstützungserklärung für Kandidaten bei Wahlen vom Ausland aus leichter durchführen. Statt zwei Zeugen genügt ein Zeuge.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite